Europäische Regelung zur Netzneutralität


Netzneutralität ein zentraler Diskussionspunkt in der Netzpolitik - Derzeit keine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant
Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, dürfe nicht von einer Vielzahl von "Managed-Services" verdrängt werden

(07.05.14) - In der Frage der Netzneutralität setzt die Bundesregierung auf eine europäische Regelung. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), vor dem Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Eine europaweite Regelung sei besser, "als wenn jeder Mitgliedstaat seine eigene Regelung macht", sagte Zypries. Wenn sich alle Beteiligten "richtig anstrengen", könne eine solche europäische Regelung auch bis Ende des Jahres fertig sein. Das EU-Parlament habe bereits in erster Lesung einen Kommissionsentwurf beraten und sich dabei für eine Stärkung der Netzneutralität ausgesprochen.

Was die Haltung der Bundesregierung zur Netzneutralität angeht, so verwies die Staatssekretärin auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Darin finde sich die Aussage, dass die Koalition für den diskriminierungsfreien Transport aller Datenpakete im Internet einstehe. Zudem sei festgehalten, dass das sogenannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, weiterentwickelt werden solle und nicht von einer Vielzahl von "Managed-Services" verdrängt werden dürfe. Der Koalitionsvertrag sage aber auch, dass Netzwerkmanagement dort möglich sein müsse, wo dies technisch geboten sei, "damit bandbreitensensible Daten und andere Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden oder zum Einsatz kommen können", sagte Zypries.

Auf Nachfrage der Linksfraktion machte die Staatssekretärin deutlich, dass derzeit keine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant sei. Die Verordnungsermächtigung im TKG zur Netzneutralität bleibe erhalten, sagte Zypries, die zugleich auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das Bundeswirtschaftsministerium führe nicht Buch über Verstöße gegen die Netzneutralität. Zuständig dafür sei die Bundesnetzagentur.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Netzneutralität "richtig und wegweisend". Die Netzneutralität sei ein zentraler Diskussionspunkt in der Netzpolitik, sagte ein Unions-Vertreter. Die Aussagen im Koalitionsvertrag seien eindeutig, befand ein SPD-Vertreter. Es gehe darum, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, "am liebsten auf europäischer Ebene". Die spannende Frage sei, wie man die Managed-Dienste vom Best-Effort-Internet abgrenzen könne. Eine genaue Definition gebe es hier noch nicht. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen