Gebühr bei Kartenzahlungen untersagt


Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie: Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt
Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können



Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss stimmte von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495, 18/11929) zu. Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können. Neben weiteren Regelungen für Zahlungsdienstleister enthält das Gesetz auch Verbesserungen für die Verlängerung von Wohnimmobilienkrediten. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensnehmer muss in solchen Fällen nicht mehr durchgeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die Neuregelung. Der Binnenmarkt für unbare Zahlungen werde jetzt fortentwickelt. Kundenschutz und Sicherheit würden verbessert. Die SPD-Fraktion hob hervor, von den Verbesserungen seien fast alle Kunden betroffen. Die Koalition habe ein "gutes Gesetz" auf den Weg gebracht, zumal auch der Anlegerschutz verbessert werde. Mit den Änderungsanträgen wurde unter anderem geregelt, dass Vermögensanlagen nicht über Internet-Plattformen angeboten werden dürfen, auf die der Emittent der Anlage maßgeblichen Einfluss hat. Außerdem dürfen Vermögensanlagen-Informationsblätter in Zukunft erst dann veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung durch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin gestattet worden ist. Die Vermögensanlagen-Informationsblätter müssen in Zukunft mehr Informationen erhalten.

Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Stoßrichtung des Gesetzes als durchaus vernünftig. Kundenrechte würden gestärkt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigte Zustimmung zu dem Gesetz an, das zahlreiche verbraucherfreundliche Regelungen enthalte.

Abgelehnt wurde in der Ausschusssitzung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12367), die Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute verlangt und mehr Transparenz gefordert hatte. Die Fraktion hatte auch Einschränkungen beim Recht der Banken verlangt, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Gegen den Antrag votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dafür war neben Bündnis 90/Die Grünen auch die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 06.07.17


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