Subsidiaritätsrüge zu EU-Verordnung


EU-Vorschlag wird von den Abgeordneten gerügt: Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Während der Debatte im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, die geforderte Subsidiaritätsrüge sei "gut und richtig"



Der Verkehrsausschuss hat den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates "über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes" gerügt. CDU/CSU-, SPD-, AfD- und Linksfraktion stimmten in der Sitzung für einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag, in dem eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzips festgestellt wird. Die FDP-Fraktion stimmte gegen den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Zur Begründung der Subsidiaritätsrüge führen Union und SPD in ihren Antrag an, mit der im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Bündelung von Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) bei einer einzigen Behörde pro Mitgliedstaat greife die EU-Kommission unmittelbar in das Hoheitsrecht jedes Mitgliedsstaates ein, sein Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich der Behördenorganisation selbst zu regeln. Daher verletze der Verordnungsvorschlag, dessen Ziel, die Vollendung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes voranzutreiben, geteilt werde, das Subsidiaritätsprinzip, heißt es in der Vorlage.

Zusätzlich wird auch die "Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips" gerügt. Das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen, könne mit der vorgeschlagenen Bündelung und damit der Festlegung der zuständigen Behörde durch Gemeinschaftsrecht nicht erreicht werden. Gerade in föderalen Staaten könne die gegenüber der EU zu benennende einzige zuständige Behörde die Prüfung der Anträge in der Regel nur an andere zuständige Behörden delegieren, was nicht zu einem Zeitgewinn sondern eher zu Verzögerungen führe, schreiben Union und SPD.

Zu dem Koalitionsantrag lag dem Verkehrsausschuss auch ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Darin wird eine Ergänzung des Antrages von Unions- und SPD-Fraktion gefordert, wonach Genehmigungsverfahren künftig nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. Bei Enthaltung der FDP-Fraktion wurde der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Während der Debatte im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, die geforderte Subsidiaritätsrüge sei "gut und richtig". Dem Vorschlag der AfD-Fraktion könne man sich aber nicht anschließen, da es nicht realistisch sei, in jedem Falle innerhalb von zwei Jahren eine gesetzeskonforme Planung vorzulegen, sagte die SPD-Vertreterin.

Der Vertreter der AfD-Fraktion argumentierte, mit dem Ergänzungsvorschlag greife seine Fraktion im Grunde nur Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag auf. Darin hätten Union und SPD zu lange Planungsverfahren kritisiert und angekündigt, entsprechende EU-Regelungen "eins zu eins" umsetzen zu wollen.

Keine Unterstützung für den Koalitionsantrag gab es von Seiten der FDP-Fraktion. Man könne nicht andauernd fordern, Planungsverfahren zu beschleunigen und wenn die EU dann entsprechende Regelungen vorschlage, denen nicht folgen, sagte der FDP-Vertreter.

Beschleunigungen der Planung "um ihrer selbst willen" seien nicht sinnvoll, befand die Vertreterin der Linksfraktion. Wichtig sei es, die Bürger an den Planungsverfahren angemessen zu beteiligen.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete die Enthaltung seiner Fraktion zu dem Koalitionsantrag damit, dass die EU-Vorlage durchaus Spielräume biete. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sehe seine Fraktion nicht als verletzt an, sagte er. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 02.08.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen