Datenlage zum Abmahnmissbrauch


Es bleibt nach Ansicht der FDP-Fraktion fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden
Wie kann die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden



Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll, fragt die FDP-Fraktion nach der der Bundesregierung vorliegenden Datenlage. Die Abgeordneten wollen mit ihrer Kleinen Anfrage (19/12096) unter anderem erfahren, auf welchen Zeitraum sich die Aussage, dass "der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird", bezieht und wie viele Abmahnungen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wurden. Weiter wird nach Erkenntnissen über den Anteil unberechtigter Abmahnungen an den ausgesprochenen Abmahnungen gefragt.

Nach Ansicht der Fragesteller ist fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden, inwiefern die Bundesregierung diese Annahme auf eine valide Datenlage stützt und letztlich, ob durch diese Maßnahmen eine Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden kann.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat am 15. Mai 2019 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf ihrer Website veröffentlicht. Durch diesen Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung, den Abmahnmissbrauch einzudämmen. Innerhalb der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) plant die Bundesregierung, den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Telemedien für Wettbewerber auszuschließen.

Der Anspruch der qualifizierten Wirtschaftsvereine, der qualifizierten Einrichtungen sowie der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern auf die Erstattung der Kosten für eine berechtigte Abmahnung sollen davon unberührt bleiben. Die Bundesregierung rechtfertigt dies mit der Annahme, "dass der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird, weil in diesem Bereich Verstöße durch den Einsatz von Crawlern einfach und automatisiert festgestellt werden können und zahlreiche besondere Informationsverpflichtungen bestehen".

Es bleibt nach Ansicht der Fragesteller fraglich, inwiefern missbräuchliche Abmahnungen tatsächlich vorwiegend von Wettbewerbern ausgesprochen werden, inwiefern die Bundesregierung diese Annahme auf eine valide Datenlage stützt, und letztlich, ob durch diese Maßnahmen eine Eindämmung des Abmahnmissbrauchs effektiv gewährleistet werden kann.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 02.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen