Frauenanteil in Aufsichtsräten


Rechtsausschuss: Einführung einer Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Gremien scheitert
Weiblicher Aufsichtsräte: Andere Länder weiter - Seit 2008 müssten in Norwegen den Aufsichtsräten börsennotierter Firmen 40 Prozent Frauen angehören


(01.04.10) - Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Einführung einer Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Gremien abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den von ihr eingebrachten Antrag (17/797), SPD und Die Linke enthielten sich.

Die Grünen hatten in dem Antrag beklagt, dass in den 200 größten deutschen Unternehmen der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten bei weniger als 10 Prozent liege. Deshalb hatte die Fraktion gefordert, im Börsengesetz eine Frauenquote von 40 Prozent festzuschreiben. Werde diese bis 2017 nicht erreicht, sollen die Firmen sanktioniert werden – bis hin zur Entziehung der Börsenzulassung.

In der Ausschusssitzung sagte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass andere Länder in der Frage weiblicher Aufsichtsräte schon viel weiter seien. Seit 2008 müssten beispielsweise in Norwegen den Aufsichtsräten börsennotierter Firmen 40 Prozent Frauen angehören.

Die Grünen begrüßten zwar, dass die Telekom 30 Prozent der Leitungsposten bis 2015 mit Frauen besetzen wolle. Sie beklagten jedoch, dass Familienministerin Kristina Schröder einer Quote skeptisch gegenüberstehe. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass man mit freiwilligen Regelungen nicht weiterkomme, argumentierten die Abgeordneten.

Der Fraktion Die Linke geht die Forderung der Grünen nicht weit genug. Da Frauen "mehr als die Hälfte der Menschheit" repräsentierten, befürworten sie eine Quote von 50 Prozent.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass auch sie das Ziel eines höheren Frauenanteils in Aufsichtsräten teile. Dieser sei "im Interesse der Wirtschaft und zusätzlich im Interesse der Frauen". Doch für die Einführung einer verbindlichen Quote sei es zu früh. Innerhalb der Fraktion werde jedoch weiter über die richtigen Mittel diskutiert. Die Christdemokraten wiesen darauf hin, dass eine von den Grünen geforderte Datenbank für Bewerberinnen für Aufsichtsratsposten bereits existiere und vom Bund mit 500.000 Euro unterstützt werde.

Auch die FDP betonte, dass sie das politische Ziel einer besseren Repräsentation von Frauen unterstütze. Allerdings sei eine "starre Quote" kein geeignetes Mittel. Die Liberalen verwiesen auf einen Bericht, nach dem nicht für alle Unternehmen ausreichend geeignete Aufsichtsrats-Bewerberinnen zur Verfügung stünden.

Die SPD kritisierte, dass der Antrag sich nur auf Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, nicht jedoch auf die einflussreichen Vorstände beziehe. Außerdem greife er andere wichtige Themen nicht auf, beispielsweise die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern: Der Unterschied betrage für gleichwertige Arbeit in Deutschland immer noch 23 Prozent, mahnten die Sozialdemokraten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen