Kontrolle der ärztlichen Sprechstunden
Bundesweite Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Überprüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags existierten nicht
Bei Hinweisen darauf, dass die Mindestsprechstunden nicht erreicht werden, würden Ärzte "genauer betrachtet" und gegebenenfalls um Stellungnahmen gebeten
Die Kontrolle der von Vertragsärzten angebotenen Sprechstundenzeiten fällt nach Angaben der Deutschen Bundesregierung in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Vorgeschrieben seien mindestens 20 Stunden wöchentlich oder zehn Stunden bei einem hälftigen Versorgungsauftrag, heißt es in der Antwort (19/2061) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1792) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Koalition von Union und SPD will den Mindestumfang der Sprechstunden von 20 auf 25 Stunden wöchentlich erhöhen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
Es sei Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Einhaltung der für die Vertragsärzte geltenden Regelungen zu überwachen und die Mediziner "unter Anwendung der gesetzliche vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten", heißt es in der Antwort.
Bundesweite Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Überprüfung der Einhaltung des Versorgungsauftrags existierten nicht. Es obliege den jeweiligen KV, geeignete Kriterien zugrunde zu legen. Für die Prüfung würden in den KV unterschiedliche Verfahren angewendet.
Bei Hinweisen darauf, dass die Mindestsprechstunden nicht erreicht werden, würden Ärzte "genauer betrachtet" und gegebenenfalls um Stellungnahmen gebeten. Letztlich drohe ein Verlust der Zulassung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 14.06.18
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