Rolle von BaFin und Bundesbank


Aufsichtstätigkeit der BaFin und der Bundesbank insbesondere im Vorfeld der Finanzmarktkrise
Der deutsche Finanzsektor war in den letzten zwei Jahrzehnten immer wieder von Krisen und Skandalen gekennzeichnet: Die Finanzmarktkrise, der Cum/Ex-Skandal oder Versäumnisse im Bereich der Geldwäscheprävention



Um die Rolle der Finanzaufsicht BaFin und der Deutschen Bundesbank insbesondere im Vorfeld der Finanzmarktkrise geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/288). Gefragt wird unter anderem danach, an welchen Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratssitzungen bestimmter Banken Vertreter von BaFin und Bundesbank seit 2003 teilgenommen haben. Darüber hinaus wird nach Gehalts- und Bonuszahlungen für Bank-Mitarbeiter gefragt, deren Institute vom Bankenrettungsfonds unterstützt worden seien.

Die Abgeordneten wollen auch den erzielten Verkaufspreis für die IKB Deutsche Industriebank erfahren, die zuvor der staatlichen KfW gehörte. Weitere Fragen in der Kleinen Anfrage betreffen Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sowie die Lage der Pensionskassen und Lebensversicherungen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Lebensversicherungen seit 2007 Leistungen gekürzt haben.

Bündnis 90/Die Grünen schreiben:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel zuständig. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Nach § 7 KWG arbeitet sie hierbei mit der Deutschen Bundesbank zusammen.

Der deutsche Finanzsektor war in den letzten zwei Jahrzehnten immer wieder von Krisen und Skandalen gekennzeichnet: Die Finanzmarktkrise, der Cum/Ex-Skandal oder Versäumnisse im Bereich der Geldwäscheprävention, etc. Mit dieser kleinen Anfrage soll möglicher Verbesserungsbedarf in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung identifiziert und zur öffentlichen Aufarbeitung der Finanzkrise beigetragen werden. Auch werden weitere Fragen aus diesem Themenbereich geklärt.

Die Anfrage wiederholt u. a. Fragen (aktualisiert durch Zusatzfragestellungen), die Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) waren. Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit festgestellt, dass die Bundesregierung die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages "aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes" dadurch verletzt hat, dass sie nicht oder nur teilweise geantwortet hat. Die vorliegende Anfrage gibt der Bundesregierung Gelegenheit nunmehr ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zu genügen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 24.01.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen