Vorstoß für Wissenschaftsfreiheit
Das Gleichgewicht von Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung drohe zunehmend außer Balance zu geraten
Die Fraktion Die Linke fordert die Deutsche Bundesregierung auf, die Freiheit von Forschung und Lehre und die Selbstverwaltung der Wissenschaft zu schützen
(21.10.15) - Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut, das aus gutem Grund in Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verankert wurde. Gerade die deutsche Vergangenheit, in der die Wissenschaft selbst sowie Wissenschaftler auch von Seiten des Staates instrumentalisiert wurden, mache dies deutlich, schreibt die Linke in ihrem Antrag (18/6191).
Das Gleichgewicht von Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung drohe zunehmend außer Balance zu geraten, was bereits von verschiedenen Organisationen im Bereich der Wissenschaftspolitik, beispielsweise vom Wissenschaftsrat oder dem Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Die Mehrheit der Professoren in Deutschland klage über einen Verlust an Entscheidungsfreiheit und Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie über einen zunehmenden Druck von Seiten der Hochschulleitungen. Wissenschaftler wünschten sich wieder mehr eigene Zeit- und Themensouveränität.
Dass nahezu alle bedeutenden wissenschaftspolitischen Organisationen in Deutschland ihre Richtlinien oder Empfehlungen zum Thema wissenschaftliche Integrität und Wissenschaftsverantwortung überarbeitet beziehungsweise eigene erstellt hätten, unterstreiche die Dringlichkeit, im Wissenschaftssystem Änderungen herbeizuführen.
Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Freiheit von Forschung und Lehre und die Selbstverwaltung der Wissenschaft zu schützen und auf die Länder einzuwirken, um gemeinsam mit ihnen die Autonomie von öffentlich finanzierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu schützen. Integrität und verantwortungsvolles Handeln in der Wissenschaft soll gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.