Linke für Abschaffung der Selbstanzeige
Keine Sonderregelung für den Steuerbetrug
Linke: "Keine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betrüger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen"
(10.03.14) - Die Deutsche Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/556). Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bagatelldelikte künftig als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln.
"Keine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betrüger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. Eine Sonderregelung wird lediglich dem Steuerbetrug eingeräumt. Selbst wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen werden, gibt es bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgeführten Selbstanzeige ein Recht auf faktische Straffreiheit" heißt es in dem Antrag.
Die jüngsten Fälle zeigten, dass die Selbstanzeige überwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung diene. "Die strafbefreiende Selbstanzeige stellt damit ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar", schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.