Fraktionen verteidigen 8-Stunden-Tag


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Abgesehen davon setzt das deutsche Arbeitszeitgesetz der Einteilung der Arbeitszeit engere Grenzen als die maßgebliche EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG)



Die Vorschläge der FDP-Fraktion für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes stoßen bei den übrigen Fraktionen auf Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/1174) der FDP-Fraktion ab, mit dem diese nach eigener Aussage das Arbeitszeitgesetz ins digitale Zeitalter überführen wollte. Vorgesehen war unter anderem, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Dies stieß auf eine deutliche Ablehnung bei den anderen Fraktionen.

"Die Aufweichung des 8-Stunden-Tages ist nicht notwendig und auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer", hieß es von der Linksfraktion. Diese Umstellung würde die Abschaffung des 8-Stunden-Tages bedeuten, der einst zum Schutz der Arbeitnehmer eingeführt worden sei, argumentierte die SPD-Fraktion. Die Union befand, die FDP gehe zu weit, wenn sie keine Untergrenze für Ruhezeiten mehr definieren wolle. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf die wissenschaftlich erwiesenen negativen Folgen längerer Arbeitszeiten auf die Gesundheit und die Unfallgefahr. Die AfD-Fraktion warf dem Gesetzentwurf ebenfalls Übertreibung vor.

Abgelehnt wurde auch ein Antrag (19/2522) der Fraktion Die Linke, in dem diese mehr Rechte für die Beschäftigten forderte, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Insbesondere die Forderung nach einer Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden nannten die anderen Fraktionen als Begründung für die Ablehnung des Antrags beziehungsweise ihre Enthaltung (Grüne). (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 30.11.18


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