Debatte über Internet-Portale


Buchungs- und Vergleichsportale: Mehr gesetzliche Vorgaben, mehr Regulierung?
Schwachpunkte im geltenden Recht



Wie lassen sich Buchungs- und Vergleichsportale im Internet auf mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit festlegen? Besteht dafür überhaupt noch ein zusätzlicher Regelungsbedarf? An einem Antrag der Grünen (18/10043) hat sich im Tourismusausschuss eine Kontroverse entzündet. Die Grünen möchten die Betreiber einschlägiger Internetportale gesetzlich unter anderem dazu verpflichten, wirtschaftliche Verflechtungen mit Anbietern sowie die Kriterien offenzulegen, auf die sich die Vergleichsergebnisse stützen, und für einer saubere Trennung zwischen Werbung und anderen Inhalten zu sorgen.

Für die Antragsteller wies der Abgeordnete Markus Tressel in der Ausschusssitzung darauf hin, dass die einschlägigen Portale Verbrauchern eine "zentrale Dienstleistung" zur Orientierung auf einem komplexen Markt bieten und mittlerweile eine "hohe Glaubwürdigkeit" genießen. Tressel zitierte eine Infratest-Erhebung aus dem Jahr 2013, der zufolge 72 Prozent der Internetnutzer auf Buchungs- und Vergleichsportale zurückgreifen; der Anteil dürfte nach seinen Worten mittlerweile noch gestiegen sein. Im Antragstext heißt es darüber hinaus unter Berufung auf eine Studie von 2016, dass bereits 50 Prozent aller Urlaube und 32 Prozent aller Pauschalreisen online gebucht werden.

Umso mehr sei es ein "zentrales Problem", dass die Transparenz der Portale keineswegs so vollständig sei wie die Anbieter vorgäben, kritisierte Tressel. Unklar sei oftmals, wie die Preise zustande kämen und ob die ausgewiesenen Zahlen tatsächlich den Endpreis darstellten. Schwer zu erkennen sei in vielen Fällen auch, bei welchen Inhalten sich eigentlich um bezahlte Werbung handele. Ebenso undurchschaubar sei für Verbraucher, ob sie auf einer Vergleichsplattform seien, die einen Überblick über den kompletten Markt biete, oder einer Buchungsplattform, die lediglich Zugang zu einer bestimmten Auswahl von Anbietern vermittle. Hier seien gesetzlich normierte "zentrale Qualitätsstandards" gefragt, forderte Tressel.

Für die Union begrüßte die Abgeordnete Barbara Lanzinger das Anliegen des Antrages, verwarf aber die vorgeschlagenen Methoden als untauglich. "Sie wollen mehr gesetzliche Vorgaben, mehr Regulierung", hielt sie den Grünen vor. Dies werde die Bürokratiekosten der Wirtschaft erhöhen und damit letztlich die Verbraucher belasten: "Das ist eine Tatsache." Die Möglichkeit für Wettbewerber und Verbraucherverbände, gegen unlautere Geschäftspraktiken auch gerichtlich vorzugehen, sei bereits "stark ausgeweitet" worden, die Notwendigkeit zusätzlicher Regulierung daher "nicht klar ersichtlich". Dass die vorhandenen Instrumente des Wettbewerbsrechts und Verbraucherschutzes ausreichten, gehe nicht zuletzt aus erfolgreichen Klagen gegen Internetportale hervor: "Es funktioniert schon."

Für die SPD räumte die Abgeordnete Sabine Dittmar ein, dass die Grünen den Finger auf einige Schwachpunkte im geltenden Recht gelegt hätten. Dem deutschen Gesetzgeber seien aber in mancher Hinsicht "europäisch die Hände gebunden". Dittmar wies darauf hin, dass die EU-Kommission für die zweite Jahreshälfte einen Bericht zum Thema Internetportale angekündigt habe: "Das sollten wir erst abwarten."

Dem widersprach für die Linke der Abgeordnete André Hahn. Der Bundestag müsse selber zu einer Entscheidung in der Lage sein. Der Antrag fand die Zustimmung der Minderheit von Grünen und Linken. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 27.04.17


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