Debatte über Internet-Portale


Buchungs- und Vergleichsportale: Mehr gesetzliche Vorgaben, mehr Regulierung?
Schwachpunkte im geltenden Recht



Wie lassen sich Buchungs- und Vergleichsportale im Internet auf mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit festlegen? Besteht dafür überhaupt noch ein zusätzlicher Regelungsbedarf? An einem Antrag der Grünen (18/10043) hat sich im Tourismusausschuss eine Kontroverse entzündet. Die Grünen möchten die Betreiber einschlägiger Internetportale gesetzlich unter anderem dazu verpflichten, wirtschaftliche Verflechtungen mit Anbietern sowie die Kriterien offenzulegen, auf die sich die Vergleichsergebnisse stützen, und für einer saubere Trennung zwischen Werbung und anderen Inhalten zu sorgen.

Für die Antragsteller wies der Abgeordnete Markus Tressel in der Ausschusssitzung darauf hin, dass die einschlägigen Portale Verbrauchern eine "zentrale Dienstleistung" zur Orientierung auf einem komplexen Markt bieten und mittlerweile eine "hohe Glaubwürdigkeit" genießen. Tressel zitierte eine Infratest-Erhebung aus dem Jahr 2013, der zufolge 72 Prozent der Internetnutzer auf Buchungs- und Vergleichsportale zurückgreifen; der Anteil dürfte nach seinen Worten mittlerweile noch gestiegen sein. Im Antragstext heißt es darüber hinaus unter Berufung auf eine Studie von 2016, dass bereits 50 Prozent aller Urlaube und 32 Prozent aller Pauschalreisen online gebucht werden.

Umso mehr sei es ein "zentrales Problem", dass die Transparenz der Portale keineswegs so vollständig sei wie die Anbieter vorgäben, kritisierte Tressel. Unklar sei oftmals, wie die Preise zustande kämen und ob die ausgewiesenen Zahlen tatsächlich den Endpreis darstellten. Schwer zu erkennen sei in vielen Fällen auch, bei welchen Inhalten sich eigentlich um bezahlte Werbung handele. Ebenso undurchschaubar sei für Verbraucher, ob sie auf einer Vergleichsplattform seien, die einen Überblick über den kompletten Markt biete, oder einer Buchungsplattform, die lediglich Zugang zu einer bestimmten Auswahl von Anbietern vermittle. Hier seien gesetzlich normierte "zentrale Qualitätsstandards" gefragt, forderte Tressel.

Für die Union begrüßte die Abgeordnete Barbara Lanzinger das Anliegen des Antrages, verwarf aber die vorgeschlagenen Methoden als untauglich. "Sie wollen mehr gesetzliche Vorgaben, mehr Regulierung", hielt sie den Grünen vor. Dies werde die Bürokratiekosten der Wirtschaft erhöhen und damit letztlich die Verbraucher belasten: "Das ist eine Tatsache." Die Möglichkeit für Wettbewerber und Verbraucherverbände, gegen unlautere Geschäftspraktiken auch gerichtlich vorzugehen, sei bereits "stark ausgeweitet" worden, die Notwendigkeit zusätzlicher Regulierung daher "nicht klar ersichtlich". Dass die vorhandenen Instrumente des Wettbewerbsrechts und Verbraucherschutzes ausreichten, gehe nicht zuletzt aus erfolgreichen Klagen gegen Internetportale hervor: "Es funktioniert schon."

Für die SPD räumte die Abgeordnete Sabine Dittmar ein, dass die Grünen den Finger auf einige Schwachpunkte im geltenden Recht gelegt hätten. Dem deutschen Gesetzgeber seien aber in mancher Hinsicht "europäisch die Hände gebunden". Dittmar wies darauf hin, dass die EU-Kommission für die zweite Jahreshälfte einen Bericht zum Thema Internetportale angekündigt habe: "Das sollten wir erst abwarten."

Dem widersprach für die Linke der Abgeordnete André Hahn. Der Bundestag müsse selber zu einer Entscheidung in der Lage sein. Der Antrag fand die Zustimmung der Minderheit von Grünen und Linken. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 27.04.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen