Abschaffung der Abgeltungsteuer


Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte drohe die Kapitalertragsbesteuerung weiter zu verkomplizieren
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d Einkommensteuergesetz [EStG])



Um die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4226). Die Deutsche Bundesregierung soll angeben, welcher Zeitplan verfolgt wird und wie sie dafür sorgen will, dass es nicht zu Abgrenzungsproblemen hinsichtlich der Behandlung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen kommt. Außerdem wird gefragt, wie sich die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Lebensversicherungen und die private Altersvorsorge auswirken würde und ob eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags geplant ist.

Die FDP-Fraktion will ferner von der Bundesregierung wissen, welche Schlussfolgerungen sie aus der Einführung der Abgeltungsteuer in Frankreich vor dem Hintergrund ihrer eigenen Pläne, diese Steuer auf Zinserträge abzuschaffen, zieht. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte drohe die Kapitalertragsbesteuerung weiter zu verkomplizieren und führe bei Sparern, die künftig höher belastet würden, zu Verunsicherung.

Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragssteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d Einkommensteuergesetz [EStG]). Seither wird ein Steuersatz von 25 Prozent direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer beabsichtigte der Gesetzgeber Bürokratiekosten zu senken sowie Kapitalabflüsse zu reduzieren und einen Anreiz für Kapitalrückflüsse zu setzen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden die Steuerzahler und die Finanzbehörden entlastet.

Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Vorhaben ausschließlich Zinseinkünfte von der Abgeltungsteuer auszuschließen droht die Kapitalertragsbesteuerung nach Auffassung der Fragesteller zu zersplittern und das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren. Dies erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur ihre Altersvorsorge zu planen, es sorgt zudem bei den Sparern, die hierdurch stärker belastet würden, für eine tiefe Verunsicherung. Mit ihrem Reformvorhaben läuft die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller Gefahr unnötig bürokratische und rechtliche Probleme aufzuwerfen, die überdies drohen die Finanzverwaltung zu überfordern.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 12.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen