Menschenrechte in globalen Lieferketten


"UN Binding Treaty" ambitioniert unterstützen
Eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte setzt ein verbindliches Rahmenwerk wie den auf multilateraler UN-Ebene zu erarbeitenden Binding Treaty voraus



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Deutschen Bundesregierung mehr Anstrengungen zur Durchsetzung von Menschenrechten in den globalen Produktions- und Lieferketten. Die Bundesregierung weigere sich bislang, Unternehmensverantwortung gesetzlich zu regeln und stehe bei entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene seit Jahren auf der Bremse, heißt es in einem Antrag (19/978). Eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte setzt aus Sicht der Grünen ein verbindliches Rahmenwerk wie den "Binding Treaty"-Vertrag voraus, der zurzeit auf UN-Ebene erarbeitet werde.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich für eine Verstetigung des UN-Prozesses zur Erstellung eines verbindlichen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten einzusetzen, das auch Rechtswege und Sanktionen vorsieht. Sie soll außerdem "ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Arbeit der UN-Arbeitsgruppe bereitstellen" und dafür Sorge tragen, "dass die Zivilgesellschaft sowie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen weitreichend in den Erstellungsprozess eingebunden werden".

Die Grünen sagen unter anderem:
Die Bundesregierung weigerte sich bislang, Unternehmensverantwortung gesetzlich zu regeln, steht bei entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene seit Jahren auf der Bremse und wird auch von dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 nur höchst unspezifisch-allgemein in die Pflicht genommen mit der Absicht, das Sanktionsrecht für Unternehmen neu zu regeln. Eine Beteiligung an UN-Prozessen im Unternehmensbereich wird erst gar nicht erwähnt.

Auch der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung im Jahr 2016 vorlegte, blieb weit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Anstatt menschenrechtliche Sorgfaltspflichten gesetzlich zu verankern, legte die große Koalition ein völlig unambitioniertes Papier vor und konnte den Vorwurf der Einflussnahme durch die Industrie bis heute nicht entkräften. Selbst EU-Richtlinien – u. a. zur verbesserten Transparenz in Lieferketten und zur öffentlichen Beschaffung – wurden in den vergangenen Jahren nur unzureichend umgesetzt.

Stattdessen setzt die Bundesregierung auf sektorbezogene freiwillige Initiativen wie das Textilbündnis oder das Forum für nachhaltiges Palmöl, die faktisch keine spürbare Verbesserung in den Nähereien und auf den Plantagen weltweit gebracht haben. Die im Jahr 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind aufgrund ihres unverbindlichen Charakters nur begrenzt wirksam. Ihre Umsetzung auf nationaler Ebene ist sehr unterschiedlich. Diese Bilanz beweist einmal mehr: Eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte setzt ein verbindliches Rahmenwerk wie den auf multilateraler UN-Ebene zu erarbeitenden Binding Treaty voraus.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 07.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen