Grüne fordern Schutz für Whistleblower
Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung
Wer ein Interesse am Zusammenhalt und der Entwicklung der Demokratie in Europa hat, muss dieses Vorhaben der Kommission unterstützen. Gerade dort, wo junge Demokratien in Europa gegen Korruption und Vetternwirtschaft zwischen Politik und großen, oft staatsnahen Unternehmen kämpfen, brauchen die Menschen einen europäischen Schutzstandard für Hinweisgeber
Bündnis 90/Die Grünen wollen die rechtliche Position von Menschen stärken, die sich dafür einsetzen, Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die dem öffentlichen Interesse und dem Allgemeinwohl dienen. Sie müssten dabei unterstützt und vor Strafverfolgung und dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung geschützt werden, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4713) unter der Überschrift "Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung". Der Hinweisgeberschutz bedürfe einer wirksamen gesetzlichen Regulierung.
Vor dem Hintergrund eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zum Schutze von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (COM(2018)218 final; Ratsdok. 8713/18), fragen die Abgeordneten die Bundesregierung, ob sie diesen begrüßt und die Kommission dabei unterstützen wird, das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abzuschließen.
Weiter wollen sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierung ein allgemeines Gesetz zum Hinweisgeberschutz für erforderlich hält und warum sie sich in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dazu entschieden hat, Whistleblowing herabzustufen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 03.12.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.