Werkstätten fordern neues Entgeltsystem


Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Durch den Entwurf sollen einerseits die jüngsten Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach- und mitvollzogen werden

4. Juni 2025

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befürchten wirtschaftliche Nachteile durch die geplante Anhebung des Ausbildungsgeldes. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 3. Juni 2019 deutlich. Zur Diskussion stand ein Gesetzentwurf (19/9478) der Deutschen Bundesregierung zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes.

Durch den Entwurf sollen einerseits die jüngsten Änderungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach- und mitvollzogen werden. Zum anderen sollen die Verfahrensvorschriften vereinfacht werden, um die Harmonisierung mit dem BAföG künftig mit geringerem Verwaltungsaufwand zu erreichen. Im Detail sieht der Entwurf unter anderem vor, die Unterkunftskosten in der Berufsausbildungsbeihilfe und im Ausbildungsgeld einheitlich zu pauschalieren. Außerdem soll die Bedarfsstruktur des Ausbildungsgeldes deutlich vereinfacht und an jene der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen werden. Die Höhe des Ausbildungsgeldes soll an die BAföG-Bedarfssätze angeglichen werden. Erhöhungen soll es auch im Bereich der Werkstätten für Behinderte geben.

In der Anhörung betonte Heiko Buschbeck von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen, dass es prinzipiell ein gutes Zeichen der Wertschätzung sei, das Ausbildungsgeld zu erhöhen. Jedoch überfordere selbst eine stufenweise Erhöhung des Ausbildungsgeldes von derzeit 80 Euro auf 117 Euro ab 1. August viele Werkstätten finanziell. "Erhöhungen dieser Dimension sind am Markt nicht durchsetzbar", sagte Buschbeck und schlug vor, mit der Erhöhung erst ab Januar 2020 zu beginnen. "Das würde uns schon helfen."

Michael Weber von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen warnte, die Werkstätten würden an ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gebracht, da deren Produkte für viele Abnehmer zu teuer würden. Eine Stufenlösung sei zwar besser, aber nicht optimal. Sowohl Buschbeck wie auch Weber plädierten dafür, das Entlohnungssystem der Werkstätten insgesamt neu zu organisieren. Weber schlug eine "Entlohnung aus einer Hand" vor, anstatt wie bisher das Entgelt in Leistungen unterschiedlicher Träger zu stückeln. Buschbeck fragte: "Warum wird das Ausbildungsgeld öffentlich finanziert, während der Grundbetrag (als ein Teil des Werkstattentgeltes) von den Werkstätten erwirtschaftet werden muss?" Er plädierte dafür, sowohl das Ausbildungsgeld als auch den Grundbetrag öffentlich zu finanzieren.

Positiv im Hinblick auf die Fachkräftesicherung bewerteten sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund als auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände die geplanten Erhöhungen der Ausbildungsentgelte. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.07.19
Newsletterlauf: 02.08.19



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