Entschädigung für Flugpassagiere


Schwierige Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber den Airlines
Pläne der EU-Kommission: Passagieren sollen bei Flügen innerhalb der EU erst im Fall von mindestens fünfstündigen und nicht wie bislang schon nach dreistündigen Verspätungen das Recht auf Entschädigung zustehen

(02.04.14) - Fraktionsübergreifend auf Widerstand stießen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Pläne der EU-Kommission, Passagieren bei Flügen innerhalb der EU erst im Fall von mindestens fünfstündigen und nicht wie bislang schon nach dreistündigen Verspätungen das Recht auf Entschädigung zuzugestehen. Bei der Beratung entsprechender Brüsseler Dokumente unter den Aktenzeichen KOM (2013)130 und Ratsdok.-Nr. 7615/13 bezeichneten Sprecher von SPD, Linken und Grünen dieses Vorhaben als "massive Verschlechterung" für Verbraucher. Auch seitens der Unionsfraktion wurden solche Vorbehalte laut, aus deren Sicht die schwierige Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber den Airlines die "Hauptbaustelle" des EU-Projekts ist.

Die Pläne zur Neuregelung der Passagierrechte bei Flugverspätungen oder bei der Annullierung von Verbindungen werden derzeit zwischen der Brüsseler Kommission, dem EU-Ministerrat als dem Organ der Regierungen, dem EU-Parlament und den nationalen Volksvertretungen strittig diskutiert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro, wenn sich ein Flug um mindestens drei Stunden verzögert.

Die Brüsseler Kommission strebt nun eine Verspätung von fünf Stunden bei Flügen innerhalb der EU als Voraussetzung für das Recht von Passagieren auf finanzielle Kompensation an, bei längeren Strecken außerhalb der EU sollen je nach Entfernung Fristen von neun und zwölf Stunden gelten. Die Kommission rechtfertigt diese Erleichterung für Airlines mit dem Hinweis auf zusätzliche Belastungen, die den Fluglinien anderweitig entstünden – etwa durch die Pflicht, Betreuungsleistungen wie Essen und Trinken am Airport schon bei zweistündigen Verspätungen zu gewährleisten, oder durch die Auflage, anders als bisher Passagieren auch dann den gebuchten Rückflug zu garantieren, wenn sie zuvor den Hinflug nicht angetreten haben.

Teile des Brüsseler Vorhabens stießen im Ausschuss auf Zustimmung. Dazu gehören etwa die Ausdehnung von Betreuungsleistungen am Airport oder eine bessere Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber Fluglinien, beispielsweise durch die Einrichtung von Schlichtungsstellen in allen EU-Staaten. Begrüßt wurde im Prinzip auch die engere Definition der "außergewöhnlichen Umstände", die etwa im Fall von schlechtem Wetter oder von Streiks die Airlines von Entschädigungszahlungen entbinden,. Allerdings wurde in der Debatte kritisiert, dass "technische Mängel" an Flugzeugen als Grund für die Freistellung von Ausgleichsleistungen unklar gefasst seien und deshalb sehr weitgehend interpretiert werden könnten.

Im Blick auf den zentralen Punkt der Verspätungsdauer als Voraussetzung für Kompensationszahlungen an Passagiere weisen aus Sicht der Fraktionen die jüngst vom EU-Parlament erhobenen Forderungen im Kern in die "richtige Richtung". Nach dem Willen der EU-Abgeordneten sollen Passagiere im Fall eines dreistündigen Verzugs bei Flügen bis 1500 Kilometer Entfernung Anspruch auf 300 Euro und bei Strecken bis 3500 Kilometer auf 400 Euro haben, bei Linien über 3500 Kilometer sollen es bei siebenstündigen Verzögerungen 600 Euro sein. Wird eine Verbindung ganz gestrichen, müssen nach den Plänen der EU-Kommission die Fluggesellschaften nur bis zu drei Übernachtungen finanzieren oder pro Nacht 100 Euro zahlen. Die Vorschläge des EU-Parlaments sehen hingegen großzügigere Regelungen für Passagiere vor.

Seitens der Regierung hieß es im Ausschuss, Berlin wolle den Schutz der Fluggastrechte auf einem "insgesamt hohen Niveau" halten. Deutschland befinde sich im EU-Ministerrat jedoch in einer schwierigen Verhandlungsposition, da das Vorhaben der Kommission bei den Mitgliedsstaaten eine breite Unterstützung finde. (Deutscher Bundestag: ra)




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