AfD gegen EU-Eigenmittelreform
Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit)
Unvereinbarkeit des Verordnungsentwurfs über die Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union mit den Europäischen Verträgen
Die AfD-Fraktion fordert den Bundestag in einem Antrag (19/3001) auf, eine Entschließung zu verabschieden, in der der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein neues Eigenmittelsystem der Europäischen Union gerügt werden soll. Der Vorschlag verletze ihrer Auffassung nach die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon.
Die Kommission hatte dem Rat im Mai vorgeschlagen, das Eigenmittelsystem der EU zu reformieren und drei neue Eigenmittelkategorien einzuführen, etwa auf Grundlage einer harmonisierten Körperschaftsteuer. Außerdem sollte ein Teil der Einnahmen aus dem unionsweit harmonisierten Emissionshandelssystem als Eigenmittel in den Unionshaushalt fließen. Als dritte Kategorie schlägt die Kommission einen Eigenmittelbeitrag proportional zu der Menge der in den einzelnen Mitgliedstaaten anfallenden und nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff vor. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 31.07.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).