Geldwäsche und Kryptowerte
Finanzmarkt-Compliance: Die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen
Vorgaben für Betreiber von Kryptoverwahrgeschäften erfragt
Die FDP-Fraktion macht "Kryptowerte und Geldwäsche" zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/11489). Vor dem Hintergrund der in deutsches Recht umzusetzenden Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie fragt die Fraktion die Bundesregierung unter anderem, ob Kryptowerte in Deutschland für Geldwäsche genutzt werden. Zudem erkundigen sich die Liberalen nach Details zu im Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes vorgesehenen Vorgaben für Betreiber von Kryptoverwahrgeschäften.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Die neuen Regelungen sehen unter anderem die Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises vor. So werden im entsprechenden Referentenentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zum Beispiel das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und das Kreditwesengesetz künftig um eine Reihe an Regelungen zu Kryptowerten ergänzt.
eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 18.09.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.