Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland
Das Arbeitszeitgesetz ist aus Sicht der Linken eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte
Überblick darüber gewinnen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/420) zur Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viel Personal für die Kontrolle eingesetzt werde, wie viele Kontrollen pro Jahr es in den vergangenen zehn Jahren gegeben habe und in welchen Branchen die meisten Verstöße gegen das Gesetz festgestellt wurden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland Das Arbeitszeitgesetz ist aus Sicht der Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen, die Arbeitszeit betreffend ist, zeigen verschiedene Studien (Initiative Gesundheit und Arbeit: iga.Report 31; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: A. Wirtz et al. 2009: Lange Arbeitszeiten und Gesundheit etc.).
Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Zunahme von Arbeitsunfällen und der Dauer der Arbeitszeit. Auf diesen Umstand weist auch Prof. Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, hin: "Wer mehr als acht Stunden am Tag arbeitet, lebt gefährlicher" (www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/arbeitszeit/index.jsp).
Die Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung einen Überblick darüber verschaffen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 26.01.18
Home & Newsletterlauf: 12.03.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.