Expertenmehrheit für Tabakwerbeverbot


Tabakwerbeverbot: Nach toxikologischen Kriterien sei die Tabakzigarette das mit Abstand risikoreichste Tabakerzeugnis
Umfassendes Werbeverbot, das alle Formen von Werbung, Promotion und Sponsoring einbeziehen sollte sowie alle alternativen Tabakprodukte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen



Die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots wird von Experten mehrheitlich befürwortet. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft haben sich sechs von acht Sachverständigen wohlwollend über einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (19/2539) und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1878) geäußert. Die Linksfraktion forderte darin ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des gezielt an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings. Deutschland habe das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs unterzeichnet, aber nicht umgesetzt, kritisieren die Abgeordneten.

Die Grünen traten ebenfalls für ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter ein und wandten sich gegen die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen. Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Mit dem Gesetzentwurf sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“.

Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellte in der Anhörung fest, dass die Raucherquote mit 25 Prozent in Deutschland deutlich höher liege als in vergleichbaren Industrieländern wie den Niederlanden und Großbritannien, Der Wissenschaftler erläuterte, dass in den Vergleichsländern weitreichende Werbebeschränkungen gelten würden. Nach toxikologischen Kriterien sei die Tabakzigarette das mit Abstand risikoreichste Tabakerzeugnis. Die rund 120.000 Todesfälle im Zuge des Tabakkonsums seien im Wesentlichen auf die Tabakzigaretten zurückzuführen. Zumindest im Bereich der Zusatzstoffregulierung seien in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt worden, sagte der Wissenschaftler, hinsichtlich der Werbeverbote hingegen noch nicht.

Gegen ein Totalwerbeverbot wandte sich Jan Mücke vom Deutschen Zigarettenverband e.V. (DZV), denn Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte, sei bereits gesetzlich verboten. Nach den Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sei in den letzten 15 Jahren die sogenannte Raucherprävalenz bei KinderŽn und Jugendlichen von 28 Prozent auf 7,4 Prozent gesunken. Das sei der gemeinsame Erfolg durch Aufklärung, Prävention und die strikte Anwendung von Kinder- und Jugendschutzregeln durch den Handel und die Industrie. Die fehlende Verfügbarkeit sei das beste Instrument, um den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen. Weil bereits jetzt ein weitreichendes Tabakwerbeverbot durchgesetzt sei, würde ein vollständiges Verbot der Werbung allerdings einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Unternehmen darstellen, argumentierte Mücke. Ein Totalwerbeverbot wäre demnach verfassungswidrig.

Aus juristischer Sicht sprach sich Christoph Degenhart von der Universität Leipzig ebenfalls gegen ein Totalverbot aus, das er als unverhältnismäßig bewertete. Denn es gehe bei dieser Frage nicht nur um die Tabakwerbung, sondern die Vorstöße für ein Totalverbot hätten generell eine Pilotfunktion für Verbote und Reglementierungen für Produkte und Dienstleistungen, die als schädlich oder als sozial unverträglich gewertet werden. Auch wenn die Initiativen Ausdruck staatlicher Fürsorge seien, dürfe die Fürsorge nicht erdrückend wirken und im Widerspruch zur grundgesetzlichen Autonomie des Einzelnen stehen.

Außerdem sei die Begründung für die Verbotserweiterung, Jugendliche schützen zu wollen, verfassungsrechtlich nicht hinreichend legitimiert, denn es gelte in dieser Hinsicht bereits ein Verbot. Degenhart bewertete ein mögliches Verbot der Außenwerbung als intensiven Grundrechtseingriff, weil auch die Werbung Ausdruck grundgesetzlicher kommunikationsrechtlicher Freiheit sei und grundrechtlich geschützt. Es sei nicht Aufgabe des Staates, einzelne Erwachsene vor sich selbst zu schützen.

Für ein umfassendes Werbeverbot sprach sich Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung aus. Untersuchungen hätten ergeben, dass Werbung für Tabak und E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche eine Rolle spiele. Zahlreiche Studien würden belegen, dass Tabakwerbung als eigenständiger Risikofaktor für die Initiierung des Rauchens angesehen werden müsse. Auch neue Tabaksticks und E-Zigaretten sollten nach Meinung von Hanewinkel verboten werden. Darüber hinaus müsse auch die E-Zigarettenwerbung in ihrem Einfluss auf das Verhalten der Kinder mit in die Verbotsbemühungen einbezogen werden.

Auch Tobias Effertz von der Universität Hamburg stimmte den Verbotsforderungen zu. Nach Schätzung des Wissenschaftlers kosten die Folgen des Rauchens die Gesellschaft jedes Jahr 97 Milliarden Euro. Insbesondere erwachsene Raucher würden trotz der gesunkenen Raucherprävalenzen bei den Jugendlichen verstärkt weiterrauchen. Alle Sozialversicherungszweige könnten davon profitieren, wenn das Rauchen insgesamt weiter zurückgeführt werden würde. Bei der Außenwerbung und Kinowerbung handele es sich um effektive Maßnahmen zur Begünstigung und Verstetigung des Tabakrauchens bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Die nach wie vor bestehenden Werbemöglichkeiten der Tabakindustrie hätten in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Rückgang der Raucher in Deutschland nur sehr gering ausgefallen sei, meinte Effertz. Deshalb sollten auch die E-Zigaretten vom Werbeverbot eingeschlossen werden, denn dahinter stehe ebenfalls das Produkt Nikotin.

Daniel Kotz von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf befürwortete ebenfalls ein umfassendes Werbeverbot, das alle Formen von Werbung, Promotion und Sponsoring einbeziehen sollte sowie alle alternativen Tabakprodukte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen. Es sei leicht mit dem Rauchen anzufangen, aber unendlich schwer damit aufzuhören. Die Folgen des Tabakrauchens seien verheerend und das Rauchen der größte vermeidbare Risikofaktor für zahlreiche Erkrankungen. Nach Ansicht des Wissenschaftlers ist die Tabakwerbung eine wichtige Ursache für den anhaltend hohen Tabakkonsum in Deutschland.

Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg bezeichnete Tabakkonsum als das größte vermeidbare Krebsrisiko dieser Zeit. Allein in diesem Jahr könnten 85.000 Krebsneuerkrankungen und damit jede fünfte Krebserkrankung auf das Rauchen zurückgeführt werden. Mons sah ein Werbeverbot ebenfalls als erforderlich an, denn es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und einem erhöhten Tabakkonsum. Werbung für Tabakerzeugnisse werde nicht nur von erwachsenen Rauchern, sondern auch von Jugendlichen wahrgenommen und befördere den Einstieg. Ein Außenwerbeverbot sei deshalb erforderlich und würde eine Schutzlücke schließen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 06.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen