AfD-Vorstoß zur Deutschen Welle abgelehnt
Vermutung: AfD wolle über die angestrebte Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes die Voraussetzung schaffen, um selbst ein Mitglied aus den eigenen Reihen in den Rundfunkrat entsenden zu können
Vertreter von CDU/CSU, SPD, Linken, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Forderungen der AfD übereinstimmend zurück
Die AfD ist mit ihrer Forderung nach einer Umbesetzung der Aufsichtsgremien der Deutschen Welle gescheitert. Der Kulturausschuss lehnte den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Deutschen-Welle-Gesetzes (19/1697) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die AfD hatte gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Fernsehrat auf den deutschen Auslandssender zu übertragen und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien am Gebot der Staatsferne auszurichten. So dürfte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den jeweiligen Gremien ein Drittel nicht übersteigen.
Dieses Gebot werde aber im aktuellen Rundfunkrat und Aufsichtsrat des Senders nicht realisiert. Der Gesetzentwurf der AfD sieht unter anderem vor, dass der aktuell 17-köpfige Rundfunkrat auf 15 Mitglieder verkleinert wird und dass die drei Sitze der Bundesregierung gestrichen werden. Stattdessen sollte der Bundestag künftig drei statt zwei Mitglieder des Rundfunkrates wählen.
Vertreter von CDU/CSU, SPD, Linken, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wiesen die Forderungen der AfD übereinstimmend zurück. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei eben nicht übertragbar auf den Auslandssender. Er werde vom Bund finanziert und unterliege auch nicht der dualen Rundfunkordnung. Die Berichterstattung der Deutschen Welle sei auch nicht propagandistisch oder staatsnah, sondern seriös und kritisch. In Wirklichkeit wolle die AfD über die angestrebte Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes auch lediglich die Voraussetzung schaffen, um selbst ein Mitglied aus den eigenen Reihen in den Rundfunkrat entsenden zu können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 04.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.