Generalbundesanwalt prüft EGM Mobil


Kenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich der Smartphone-App EGM Mobil
Es sei bisher nicht ersichtlich, "dass die Nutzung der Anwendung an sich (das heißt bei Betrachtung unabhängig von den über sie übermittelten Inhalten) problematisch sein könnte"



Die Deutsche Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit es in der Türkei zu Festnahmen oder Befragungen von Personen kam, die auf der Übermittlung von Daten über die App "EGM Mobil" beruhen. Es handle sich dabei um eine Anwendung der Zentralbehörde der türkischen Polizei, die seit 2016 in den App-Stores von Apple und Google angeboten werde, heißt es in der Antwort (19/5499) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5151). Über die App könnten online Strafanzeigen erstattet sowie Fotos und Dokumente hochgeladen werden.

Es sei bisher nicht ersichtlich, "dass die Nutzung der Anwendung an sich (das heißt bei Betrachtung unabhängig von den über sie übermittelten Inhalten) problematisch sein könnte". Gleichwohl könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie als Medium verwendet werde, um Regierungskritiker zu denunzieren. "Zur Feststellung, ob im Zusammenhang mit der Smartphone Anwendung ein Anfangsverdacht für eine in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof fallende Straftat vorliegt, hat der Generalbundesanwalt einen Prüfvorgang angelegt", heißt es in der Antwort weiter. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 15.01.19



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