Strom aus erneuerbaren Energien
Förderung erneuerbarer Energien: Bundesrat fordert Vereinfachungen für Immobilienbesitzer
Hintergrund: EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(10.01.11) - Der Deutsche Bundesrat hat in einer Stellungnahme die Deutsche Bundesregierung aufgefordert, eine Konsolidierung und Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und energetischen Anforderungen für Gebäude herbeizuführen.
Die Länderkammer mahnt außerdem an, dass diese zudem je nach Eigentümer oder Nutzer unterschiedlich ausgestaltet seien. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in einer Unterrichtung (17/4233) nicht zu, da die technischen und fachlichen Vorgaben in zwei Bundesregelungen enthalten seien.
Hintergrund der Drucksache war ein Gesetzesentwurf (17/3629) der Regierung, um eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umzusetzen. Danach müssen im Jahr 2020 mindestens 18 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), werden durch das geplante Gesetz an die EU-Richtline angepasst.
Die EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland dazu, ein elektronisches Register einzuführen, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Auch müssen laut Bundesregierung öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen.
Nach Berechnung der Bundesregierung entstehen durch die Umrüstung öffentlicher Gebäude bei Bund, Ländern und Gemeinden jährliche Investitionskosten von etwa 176 Millionen Euro. Zugleich würden aber Kosten für fossile Brennstoffe in Höhe von etwa 12 Millionen eingespart. Durch die Herkunftsnachweisverordnung sowie eine veränderte Informationspflicht sollen jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 3,6 Millionen Euro für die Wirtschaft entstehen. (Deutscher Bundesrat: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.