Maßnahmen gegen Share-Deals geplant
Besteuerung von Grundstücks- und Wohnungsunternehmen
Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden
Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu den sogenannten Share-Deals. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10124) mitteilt, ist der Bericht der Arbeitsgruppe noch nicht fertiggestellt.
Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz statt die Grundstücke selbst kaufen.
Vorbemerkung der Fragesteller
In der jüngeren Vergangenheit wurden diverse Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus diskutiert. Insbesondere lag ein Gesetzentwurf zu einer steuerlichen Sonderabschreibung vor, der den Wohnungsbau in Gang bringen sollte. Im Zuge der Beratungen wurde von angehörten Experten die Auffassung vertreten, dass eine steuerliche Sonderabschreibung keine Wirkung hätte, bezahlbare Wohnungen zu errichten, sondern lediglich zu Mitnahmeeffekten geführt hätte. Außerdem wurden zum Teil Äußerungen laut, dass Wohnungsunternehmen aus verschiedenen Gründen keine oder kaum Steuern zahlen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 09.12.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.