Bundesrat zu Videoüberwachung


Videoüberwachungsverbesserungsgesetz sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor
Ist die Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde bei Maßnahmen der Videoüberwachung auszuweiten?



Als Unterrichtung (18/11183) liegt die Stellungnahme des Deutschen Bundesrates zum Regierungsentwurf eines "Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes" (18/10941) vor. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich zugänglichen Anlagen wie Sportstätten, und Einkaufszentren ausdrücklich festzuschreiben, "dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtiges Interesse gilt".

Diese gesetzliche Wertung soll bei der Abwägungsentscheidung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen durch die Betreiber solcher Einrichtungen und bei den Überprüfungsentscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden zu berücksichtigen sein, wie die Bundesregierung erläutert.

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde bei Maßnahmen der Videoüberwachung auszuweiten ist. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen. Zugleich weist sie darauf hin, dass eine EU-Verordnung "das Instrumentarium einer Datenschutz-Folgenabschätzung enthält, die je nach Risiko der Datenverarbeitung eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich machen kann, sodass eine Ausweitung der Meldepflicht vor diesem Hintergrund obsolet wäre". (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 05.03.17
Home & Newsletterlauf: 05.04.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen