Regulierung der Energieversorgungsnetze


Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz
"Regulierungsrahmen für Energieversorgungsnetze noch unbefriedigend"

(30.10.07) - Der 2005 geschaffene Rechtsrahmen für die Regulierung der Energieversorgungsnetze ist "noch nicht zufrieden stellend". Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz (16/6532).

Trotz der Erfolge, die die neuen Rahmenbedingungen zeigten, bestünden "noch einige Defizite". Als positiv hebt der Bericht hervor, dass die Verbraucherrechte "deutlich gestärkt" und die Rahmenbedingungen für einen Lieferantenwechsel "weiter verbessert" worden seien. Ein höherer Wettbewerb sei daher zu erwarten. Insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Großhandel müsse der Wettbewerb noch intensiviert werden, heißt es weiter.

Auch im Gassektor seien bislang bei der Förderung, beim Import und beim Vertrieb "noch ungenügende" Wettbewerbsentwicklungen zu verzeichnen. Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Entflechtung von Leitungsnetz und Betrieb.

Ziel sei es, mit einer Entflechtung und Regulierung sicherzustellen, dass "das Netz ein neutraler Markplatz ist und Investitionen im erforderlichen Umfang erfolgen". Die Bundesregierung wolle daher den Wettbewerb intensivieren. Dazu zähle die Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Die Netzregulierung diene auch dem Ziel, die Netznutzer und Verbraucher "vor einem Ausbeutungsmissbrauch durch die Netzbetreiber" zu schützen.

Dem Bericht zufolge befürwortet die Bundesregierung eine "unverzügliche und vollständige Öffnung des Zähl- und Messwesens" für den Wettbewerb. Dadurch könnten technische Innovationen in diesen Bereichen gefördert werden, die dem Endverbraucher zugute kämen. Auch solle die Transparenz der Strom- und Gasrechnung durch einen neuen Paragrafen im Energiewirtschaftsgesetz verbessert werden. Zudem will die Bundesregierung die Nachteile beseitigen, die mit den getrennten Regelzonen verbunden sind.

Dabei sollen auch alle Optionen für "eine gemeinsame Regelzone" entwickelt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Deutschland ist derzeit in vier Regelzonen unterteilt, die den Eigentumsgrenzen der Übertragungsnetze von Eon, RWE, EnBW und Vattenfall entsprechen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen