Keine Hinweise auf Manipulationen am Strommarkt
Deutsche Bundesregierung zu Preisgestaltung auf dem Strommarkt: Weitergabe der Kostenentlastung dürfte umso rascher erfolgen, je stärker sich die Energieversorger dem Wettbewerb stellen müssten
Nicht bestätigen kann die Regierung die Annahme der FDP-Fraktion, dass die Zahl der Kraftwerksprojekte in Deutschland und Europa rückläufig sei
(22.04.09) - Analysen der Aufsichtsbehörden haben bisher keine konkreten Anhaltspunkte für Manipulationen an der Strombörse EEX ergeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12556) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12342) mit. Nach Angaben der Bundesregierung kaufen die Energieversorger ihren Strom in der Regel ein halbes Jahr bis eineinhalb Jahre vor Beginn des Lieferjahres an der Leipziger Strombörse ein.
Dort seien die für 2009 vereinbarten Großhandelspreise bis Juli 2008 massiv gestiegen. Grund seien die gestiegenen Energierohstoffpreise gewesen. Diese hohen Preise seien jetzt fällig und würden von den Energieversorgungsunternehmen auch an ihre Kunden weitergegeben. "Ab Juli 2008 sind die Großhandelspreise jedoch kräftig gefallen, was sich zeitlich versetzt bei den Stromverbrauchern preismindernd auswirken sollte", schreibt die Regierung.
Die Weitergabe der Kostenentlastung dürfte umso rascher erfolgen, je stärker sich die Energieversorger dem Wettbewerb stellen müssten. Es sei wichtig, dass die Preise der Stromanbieter verglichen und gegebenenfalls ein Wechsel des Stromanbieters vorgenommen werde, appelliert die Bundesregierung an die Verbraucher.
Nicht bestätigen kann die Regierung die Annahme der FDP-Fraktion, dass die Zahl der Kraftwerksprojekte in Deutschland und Europa rückläufig sei. "Allerdings ist festzuhalten, dass bei massiven und dauerhaft nicht lösbaren Akzeptanzproblemen gegenüber dem Neubau von Kraftwerken Versorgungsengpässe am Strommarkt nicht auszuschließen sind", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).