Deutsche Unternehmen entlasten
AfD fordert Ende des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sofort abschaffen
Die Bundesregierung soll dem Bundestag so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das seit dem 1. Januar 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufgehoben wird. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/13765).
Außerdem soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene innerhalb der zweijährigen Umsetzungsfrist für die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) einsetzen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion behindert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den freien Handel. Es instrumentalisiere Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben in anderen Staaten. Dadurch werde die Souveränität anderer Staaten einschränkt, argumentiert die AfD-Fraktion. Weiterhin heißt es, das Gesetz schaffe Haftungsrisiken für Unternehmen, da sie für das Verhalten ihrer Zulieferer verantwortlich gemacht würden. Eine Folge werde sein, dass sich deutsche Unternehmen aus dem internationalen Handel zurückzögen, um Risiken zu minimieren. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.11.24
Newsletterlauf: 14.02.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.