Frauenquote im Gesundheitswesen
Frauen seien in Führungspositionen im Gesundheitswesen stark unterrepräsentiert
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Selbstverwaltungskörperschaften müssten verpflichtet werden, eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen zu fördern
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert verbindliche Vorgaben für die Besetzung von Spitzenfunktionen im Gesundheitswesen. Frauen seien in Führungspositionen der Krankenkassen und ihrer Verbände, den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stark unterrepräsentiert, heißt es in einem Antrag (19/4855) der Fraktion. Dies stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen.
Die Abgeordneten fordern eine angemessene Repräsentanz in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen und den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Spitzenverbänden der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene.
Für die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene müsse eine verbindliche Frauenquote eingeführt werden. Nötig seien auch verbindliche Vorgaben für die Dokumentation der Nominierungs-, Auswahl- und Wahlverfahren zu den entsprechenden Gremien.
Die Selbstverwaltungskörperschaften müssten verpflichtet werden, eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen zu fördern. Auf Länderebene sollten verbindliche Vorgaben für die Kammern der Heilberufe geschaffen werden. Bei Verbänden und Zusammenschlüssen im Gesundheitswesen, die vom Gesetzgeber mit Normsetzungen oder quasi hoheitlichen Aufgaben betraut seien, müsse auch auf eine entsprechende Repräsentanz und Förderung von Frauen hingewirkt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 11.12.18
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