Mehr Sicherheit durch Patientenakte
Die Vereinbarkeit der elektronischen Patientenakte mit dem Datenschutz
Die elektronische Patientenakte ist eine freiwillige Anwendung für die Versicherten
Mit der elektronischen Patientenakte wird nach Ansicht der Deutsche Bundesregierung der Informationsaustausch von Gesundheitsdaten sicherer. Im Vergleich zu bisher genutzten Verfahren wie etwa Fax-Geräten werde die Sicherheit deutlich erhöht, heißt es in der Antwort (19/12152) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11756) der AfD-Fraktion.
Die Kommunikationswege, auf denen die Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur ausgetauscht werden, würden durch Verschlüsselungsverfahren kryptografisch geschützt. Zusätzlich würden Informationen in der elektronischen Patientenakte ausschließlich kryptografisch verschlüsselt abgelegt, wobei patientenindividuelle Schlüsse verwendet werden.
Die Zugriffsrechte auf die Patientenakte sollen schrittweise auf bestimmte Berufsgruppen ausgeweitet werden, zunächst auf Angehörige der Pflegeberufe, Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeuten und das Hilfspersonal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Die elektronische Patientenakte sei eine freiwillige Anwendung für die Versicherten, heißt es in der Antwort weiter. Sie soll zu Jahresbeginn 2021 zur Verfügung stehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 01.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).