Vergabeverfahren rechtmäßig, aber kritikwürdig
Bericht über Kritik des Bundesrechnungshofes an Vergabepraxis des BSI
Rechnungshof habe die Häufigkeit freihändiger Vergaben kritisiert
(01.06.11) - Die Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/5729) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5408). Danach hat der Bundesrechnungshof im BSI die Vergabe von Projekten von Januar 2005 bis Dezember 2008 geprüft und dabei festgestellt, dass in diesem Zeitraum insgesamt 185 Vergabeverfahren freihändig vergeben wurden. Der Rechnungshof habe die Häufigkeit freihändiger Vergaben kritisiert, jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der einzelnen Vergabeverfahren beanstandet.
Wie die Regierung erläutert, wurden nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Ausnahmetatbestände für die Einleitung eines freihändigen Vergabeverfahrens vom BSI in den Vergabebegründungen nicht hinreichend dargelegt. Das BSI sei daher aufgefordert worden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Studien und Entwicklungsvorhaben in einem größtmöglichen Wettbewerb zu vergeben und in jedem Einzelfall die Vergabeentscheidung nachvollziehbar zu begründen.
"Dieser Forderung ist das BSI vollumfänglich nachgekommen und hat zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Vergabeentscheidungen sowie zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter ergriffen", heißt es in der Antwort weiter. Über den Fortschritt habe das BSI den zuständigen Stellen regelmäßig berichtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).