Bei nuklearen Schäden haftpflichtig
Inhaber von Atomkraftwerken haften bei nuklearem Unfall
Bundesregierung würde eine Vereinheitlichung des Atomhaftungsrechts innerhalb der EU begrüßen
(16.11.10) - In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Atomkraftwerk haben, ist ausschließlich der Inhaber der Anlage für nukleare Schäden haftpflichtig. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (17/3371) auf eine Kleine Anfrage (17/3156) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Darin betont die Regierung auch, dass die EU-Kommission nach Informationen der Bundesregierung bislang keine Missstände bezüglich der internationalen Atomhaftungskonventionen benannt habe. Die Bundesregierung würde aber eine Vereinheitlichung des Atomhaftungsrechts innerhalb der EU begrüßen, schreibt sie.
Sie habe bereits bei den Verhandlungen für die Errichtung eines internationalen Atomhaftungsregimes darauf hingewirkt, dass dieses den Ansprüchen eines umfassenden Opferschutzes genüge. Sie setze sich zudem dafür ein, dass die summenmäßige Begrenzung der Haftung in vielen EU-Staaten aufgehoben bzw. angehoben werde.
Im Falle eines nuklearen Unfalls sind nach Darstellung der Regierung alle Geschädigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt gleich zu behandeln. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Lesen Sie auch zur möglichen (realistischen) Entschädigungsregelung für Einzelpersonen im Schadensfall
Atomkraft blockiere Energiewende
Lesen Sie mehr:
Sicherheit von Atomkraftwerken
Beitrag zur weiteren Risikovorsorge
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.