Werkverträge als Mittel des Lohndumpings


Leiharbeit und Outsourcing in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden
2011 waren beim Bund 1.089 Beschäftigte mit Leiharbeitsverhältnis

(14.03.12) - Bei den Bundesministerien sowie Bundesämtern beziehungsweise -behörden sind im vergangenen Jahr insgesamt 1.089 Beschäftigte mit einem Leiharbeitsverhältnis eingesetzt worden. Davon wurden 29 oder knapp drei Prozent in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Bund übernommen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/8664) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8420) hervorgeht. Danach wurde der Großteil der Leiharbeitnehmer (812 Personen) in den Wehrbereichsverwaltungen West, Süd und Nord beschäftigt.

In 835 Fällen wurden die beschäftigten Leiharbeitnehmer laut Regierung als Küchenfach- und Küchenhilfskräfte oder Kantinenkräfte eingesetzt. Die Beschäftigungsdauer der beim Bund eingesetzten Leiharbeitnehmer betrug den Angaben zufolge 2011 durchschnittlich knapp zwei Monate. Dies zugrundegelegt, lag ihr Anteil zu den Bundesbeschäftigten laut Vorlage im vergangenen Jahr durchschnittlich unter 0,1 Prozent.

Vorbemerkung der Linken:
"Seit einigen Jahren befragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung über den Einsatz von Leiharbeitskräften in den Bundesministerien und nach- geordneten Behörden und Einrichtungen. Danach stieg die Zahl der eingesetzten Leiharbeitskräfte von nur 83 im Jahr 2001 auf 1 593 im Jahr 2010. Die Bundesregierung räumt dabei ein, dass die wenigsten dieser Leiharbeitskräfte übernommen werden. Sie kann darüber hinaus keine klaren Angaben über die Gleichbezahlung mit den regulär Beschäftigten machen.

Einzelne Beschäftigte wurden sogar nach Tarifverträgen mit der Scheingewerkschaft Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bezahlt (vergleiche die Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksachen 16/11546, 17/736, 17/ 4626). Neben der Leiharbeit werden Werkverträge als Mittel des Lohndumpings und der Kosteneinsparung genutzt, um vormals im eigenen Haus oder Unternehmen erbrachte Dienstleistungen auszulagern (Outsourcing) und be- stehende tarifliche Regelungen zu umgehen".
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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