Keine Daten zu Graumarkt-Investments


Investments in den grauen Kapitalmarkt: Betrugsskandale zeigen, dass der präventive Schutz der Anleger nicht immer gelingt
Die BaFin hat im Jahr 2015 den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von kollektiven Verbraucherinteressen erhalten



Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Daten vor, wie viele Personen insgesamt in den sogenannten grauen Kapitalmarkt investiert haben und wie hoch das tatsächliche Anlagevolumen derzeit sein könnte. Auch liegen keine Zahlen zu Straftaten oder entstandenen Schadenssummen im Bereich des grauen Kapitalmarkts vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/12693) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12080). Eine Befugnis zur Durchführung von Sonderprüfungen, wie zum Beispiel im Bereich der Institutsaufsicht von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten, habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Hinblick auf Anbieter von Vermögensanlagen nicht.

Vorbemerkung der Fragesteller
Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, aber keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, sind auf dem sog. grauen Kapitalmarkt tätig.

Die BaFin hat im Jahr 2015 den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von kollektiven Verbraucherinteressen erhalten. Im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz wurden dazu Befugnisse für Anordnungen erteilt, die "geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint".
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.09.19
Newsletterlauf: 31.10.19


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