Steuerabkommen mit der Schweiz wäre richtig


Bundesregierung: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist dabei ein erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Wurden mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen, tritt Straffreiheit nur ein, wenn neben der Steuernachzahlung samt Zinsen eine Zusatzleistung von 5 Prozent geleistet wird

(31.05.13) - Für die Deutsche Bundesregierung zählt der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen zu den wichtigsten Aufgaben. Erst 2011 hat sie die gesetzlichen Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft. Nun arbeitet sie mit Nachdruck an einem verbesserten internationalen Informationsaustausch.

Der fehlende Informationsaustausch mit anderen Staaten ist die Hauptursache für eine erfolgreiche Steuerflucht. Für Steuerhinterzieher galten früher vor allem die Staaten und Gebiete als besonders attraktiv, die sich nicht zum steuerlichen Informationsaustausch bereit erklärten.

Gesetzliche Hürden verschärft
Seit 2011 führt die steuerliche Selbstanzeige nur noch dann zur Straffreiheit, wenn Steuerhinterzieher alles offengelegen. Straffreiheit trifft erst ein, wenn die Selbstanzeige umfassend und vollständig ist. So genannte Teilselbstanzeigen sind nicht mehr möglich.

Der Zeitpunkt, bis zu dem eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, wurde vorverlegt. In der Vergangenheit war dies bis zum Erscheinen des Steuerprüfers möglich. Nun ist es bereits zu spät, sobald die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist dabei ein erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Eine vollständige Abschaffung der Selbstanzeige hätte die Ermittlungsmöglichkeiten verringert.

50.000-Euro-Grenze: Für eine Strafbefreiung darf die Steuerhinterziehung grundsätzlich nicht mehr als 50.000 Euro ausmachen. Die Geständigen müssen die nicht gezahlten Steuern fristgerecht plus Zinsen nachzahlen. Wurden mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen, tritt Straffreiheit nur ein, wenn neben der Steuernachzahlung samt Zinsen eine Zusatzleistung von 5 Prozent geleistet wird.

Die Bundesregierung ist weiter davon überzeugt, dass das deutsch-schweizerische Steuerabkommen richtig gewesen wäre: "Wir brauchen ein solches Steuerabkommen mit der Schweiz, so wie es die Schweiz auch mit anderen Ländern geschlossen hat. Alles spricht für diese systematische, lückenlose Lösung, und eines Tages wird ein solches Abkommen auch kommen", bekräftigte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Das von der Bundesregierung mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen hätte gewährleistet, dass alle Steuerpflichtigen ihren Anteil für die Vergangenheit und für die Zukunft hätten leisten müssen. Da es nicht zustande gekommen ist, verjähren für die Vergangenheit jedes Jahr Hunderte Millionen Euro an Steuerforderungen.

Auch für die Zukunft ist nicht gesichert, dass alle ihren fairen Anteil an der Steuerlast tragen - unabhängig davon, ob sie Konten in der Schweiz oder in Deutschland haben. Das Abkommen hätte zudem sichergestellt, dass die Steuerbehörden mit sehr einfachen, stichprobenartigen Abfragen feststellen könnten, wer noch ein Konto in der Schweiz hat.

Informationsaustausch verbessern
Die Bundesregierung geht das Thema "Steueroasen" offensiv an. Erfolgreich kann man das Problem aber nur im internationalen Verbund lösen. Mittlerweile haben sich nahezu alle Staaten mit relevanten Finanzzentren zum steuerlichen Informationsaustausch verpflichtet.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat gemeinsam mit seinen Kollegen aus den USA, Großbritannien und Frankreich im Rahmen der G20 die so genannte BEPS-Initiative gestartet, mit der sie den Trend zu Gewinnverlagerungen von Unternehmen in Steueroasen stoppen wollen.

Deutschland hat sich stets für mehr Transparenz und einen verbesserten Informationsaustausch für Steuerzwecke - sowohl mit einzelnen Staaten als auch international - stark gemacht. So hat die Bundesrepublik die Chance genutzt und mit vielen Staaten entsprechende Informationsaustauschabkommen geschlossen. Diese Abkommen ermöglichen Informationen, wenn den Finanzbehörden bereits Anhaltspunkte vorliegen, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte oder Vermögenswerte ins Ausland verlagert haben könnten.

Nur noch wenige Ausnahmeregelungen
Besser ist es natürlich, wenn die Finanzverwaltungen die Informationen über verlagerte Einkünfte und Vermögen ohne konkrete Anfrage erhalten. Es können sich grundsätzlich alle EU-Mitgliedstaaten automatisch gegenseitig über Zinseinkünfte informieren. Allerdings machen zurzeit noch Österreich und Luxemburg von Ausnahmeregelungen Gebrauch. Aufgrund des internationalen Drucks hat sich Luxemburg inzwischen bereit erklärt, ab 2015 zum automatischen Informationsaustausch überzugehen.

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien haben inzwischen erklärt, den gegenseitigen Informationsaustausch auch auf Dividenden und Wertpapierverkaufserlöse auszudehnen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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