Zahl der Tierversuche in der Europäischen Union
Deutsche Bundesregierung kann Ansteigen von Tierversuchen durch REACH nicht erkennen
Der Europäischen Chemikalienagentur ECHA lägen jedoch Angaben über 1849 neue Tierversuche vor, die als Referenzjahr 2009 angeben
(03.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung kann keine Auskunft darüber geben, ob sich infolge der REACH-Verordnung die Zahl der Tierversuche in der Europäischen Union erhöht hat. Die REACH-Verordnung regelt seit 2007 die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
In der Antwort der Bundesregierung (17/9020) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8852) erläutert die Regierung, dass die Europäische Kommission zwar statistische Daten über Versuchstiere erhebe und alle drei Jahre publiziere, es gebe aber keine Erfassung der infolge der REACH-Verordnung verwendeten Tiere. Nach den neusten statistischen Berichten der EU-Kommission sei jedoch festzustellen, dass diese "bislang" nicht erkennbar angestiegen seien.
Der Europäischen Chemikalienagentur ECHA lägen jedoch Angaben über 1849 neue Tierversuche vor, die als Referenzjahr 2009 angeben. Die Agentur geht davon aus, dass solche Studien nach 2009 für Versuche im Rahmen von REACH durchgeführt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.