Arzneimittelherstellung in Apotheken
Krebsarzneimittel mit zu wenig oder ohne Wirkstoff
Konsequenzen aus dem Bottroper Apothekenskandal
Für die pharmazeutische Überwachung von Apotheken und für die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Herstellung von Arzneimitteln sind die Länder zuständig. Dies erklärt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/426) zum sogenannten Bottroper Apothekenskandal. In einer Apotheke in Bottrop waren Krebsmedikamente gepanscht worden. Die Bundesregierung hat keine Informationen, inwieweit Überprüfungen von Apotheken stattfinden.
Sie verweist auf eine Neuordnung der Apothekenüberwachung in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Geschehnisse in Bottrop. Danach sollen bei der Herstellung von Infusionsarzneimitteln verstärkt unangemeldete Inspektionen durchgeführt werden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Prozess gegen den Bottroper Apotheker, der Krebsmedikamente (Zytostatika) gepanscht haben soll, begann am 13. November 2017. Ihm wird vorgeworfen, ca. 60 000 Krebsarzneimittel mit zu wenig oder ohne Wirkstoff hergestellt zu haben. Träfe dies zu, hätte er eine Vielzahl von schwer Erkrankten gefährdet oder auch ihr Leben vorzeitig beendet. Die Krankenkassen hätte er um 56 Mio. Euro betrogen.
Öffentlich gemacht wurde der Skandal durch zwei ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottroper Alten Apotheke. Sie wurden inzwischen mit dem "Whistleblower-Preis" der IALANA Deutschland e. V. – Vereinigung für Friedensrecht – und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V. geehrt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 30.04.18
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