Mehr Kontrollen gegen Pflegebetrug


Pflegestärkungsgesetz: Maßnahmepaket zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug
In den Betrugsskandal sind den Angaben zufolge vor allem russische Pflegedienste verwickelt



Mit gesetzlichen Änderungen reagiert die Deutsche Bundesregierung auf den im Frühjahr bekannt gewordenen Abrechnungsbetrug in der Pflege. Im unlängst vom Kabinett gebilligten dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) sei ein Maßnahmepaket zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug enthalten, heißt es in der Antwort (18/8982) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8687) der Fraktion Die Linke.

Demnach sollen künftig auch ambulante Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringen, systematischen Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen unterzogen werden. Zugleich sollen in der Pflegeversicherung Instrumente der Qualitätsprüfung weiterentwickelt sowie die Option einer Abrechnungsprüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen oder durch von ihnen bestellte Sachverständige neu eingeführt werden. Ferner solle die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern dazu verpflichtet werden, Regelungen zu treffen, durch die effektiver gegen auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden könne.

In den Betrugsskandal sind den Angaben zufolge vor allem russische Pflegedienste verwickelt. So hätten einige Anbieter das Pflegesystem "organisiert betrügerisch zur Maximierung ihrer Gewinne" genutzt. In Einzelfällen lägen im Zusammenhang mit Investitionen in russische ambulante Pflegedienste Hinweise auf eine OK-Relevanz (Organisierte Kriminalität) vor. Dem Bundeskriminalamt (BKA) seien in dem Kontext zwei Ermittlungsverfahren bekannt, die als OK-Verfahren gekennzeichnet seien. Erkenntnisse, die Rückschlüsse auf eine generelle OK-Relevanz des Phänomens erlaubten, lägen dem BKA jedoch nicht vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.07.16
Home & Newsletterlauf: 29.08.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen