Gewinnabführungen gestiegen


Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes und zu erwartende Reformen
In einer der letzten Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung Ende Juni 2018 ihren Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) vorgelegt



1,53 Milliarden Euro haben deutsche Lebensversicherungsgesellschaften im vergangenen Jahr von ihrem Gewinn an Obergesellschaften abgeführt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4390) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3884) hervor. Im Jahr 2010 hatten diese Gewinnabführungen noch 348,6 Millionen Euro betragen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, werden in Deutschland 37 Lebensversicherungsunternehmen als Aktiengesellschaft betrieben. Davon hätten 35 einen Gewinn erzielt und abgeführt. Bei einem Unternehmen sei ein Verlust entstanden, der von der Obergesellschaft übernommen worden sei. Bei 16 Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und einer öffentlich-rechtlichen Anstalt würden keine Gewinnabführungsverträge bestehen.

Vorbemerkung der Fragesteller
In einer der letzten Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung Ende Juni 2018 ihren Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) vorgelegt. Darin wird u. a. die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels sowohl für Lebens- als auch für Restschuldversicherungen angekündigt. Handlungs- und Reformbedarf sieht die Bundesregierung darüber hinaus in sieben weiteren Punkten:

In Aussicht gestellt wird eine "Nachjustierung der Zinszusatzreserve" (ZZR) die Lebensversicherungsgesellschaften seit 2011 als Rückstellung bilden müssen, um angesichts der anhaltend niedrigen Verzinsung der Kapitalanlage die Zinsspannen zwischen der Rendite aus Staatsanleihen und dem Garantiezins auszugleichen. Zudem soll laut Eckpunktepapier gesetzlich klargestellt werden, dass die Kündigung der Gewinnabführungsverträge von Lebensversicherungs- Aktiengesellschaften der Genehmigung durch die Aufsicht bedarf.

Laut Evaluierungsbericht hatten 33 Lebensversicherungsunternehmen im Jahr 2017 einen Gewinnabführungsvertrag. Hierdurch sind sie einerseits vom sog. Sicherungsbedarf und der damit verbundenen Ausschüttungssperre an Aktionäre befreit, andererseits besteht bei der Obergesellschaft die Pflicht zur Verlustübernahme. Laut Eckpunktepapier werden darüber hinaus nun auch Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht angestrebt. So ist die Bundesregierung darum bemüht, einen "klar strukturierten, verfahrungssicheren Prozess im Sicherungsfall" zu schaffen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 28.11.18


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