Banken reagieren auf den Brexit
EU-Pass für Banken und andere Finanzdienstleister
Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt, würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre
Britische Banken und Finanzdienstleister mit nennenswertem Geschäft in Deutschland werden nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU versuchen, über Tochtergesellschaften oder Drittstaatenniederlassungen ihre bestehenden Kundenbeziehungen fortzuführen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3282) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2282) weiter mitteilt, werden deutsche und britische Unternehmen von der Bundesregierung und der Finanzaufsicht kontinuierlich dazu angehalten, die notwendigen Voraussetzungen für den Brexit zu treffen.
Wie weiter mitgeteilt wird, machen derzeit 108 Kreditinstitute, 2179 Finanzdienstleistungsinstitute sowie 390 Zahlungsdienstleister aus dem Vereinigten Königreich Gebrauch von sogenannten EU-Pässen, mit denen sie berechtigt sind, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedsländern der EU auszuüben. 19 deutsche Kreditinstitute und acht Finanzdienstleistungsinstitute würden im Vereinigten Königreich Dienstleistungen über eine Niederlassung erbringen. Ohne eigene Niederlassung seien 50 Kreditinstitute und 72 Finanzdienstleistungsinstitute im Vereinigten Königreich tätig.
Vorbemerkung der Fragesteller
In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Dieses System des "EU-Passes" für Banken und andere Finanzdienstleister ermöglicht es Unternehmen, die in einem EWR-Land zugelassen sind, mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen EWR-Ländern zu handeln. Die Regelungen zu diesen EU-Pässen bilden somit die Grundlage des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen. Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt ("Brexit"), würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 02308.18
Newsletterlauf: 03.09.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.