Fragen zur Unternehmergesellschaft
Keine Erleichterung der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine GmbH
Für die UG gelten abgesehen von der ausdrücklichen Sonderregelung des § 5a GmbHG alle Vorschriften des GmbHG
(28.08.12) - Die Deutsche Bundesregierung plant keine Erleichterung der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10329) auf eine Kleine Anfrage (17/10233) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allerdings ohne Begründung.
Die UG wurde als Sonderform der GmbH 2008 zur Erleichterung der Existenzgründung geschaffen. Seither wurden lediglich 90 von 1.200 UG der ersten Generation wieder aus dem Handelsregister gelöscht, 109 befinden sich in Abwicklung, informiert die Regierung mit dem Verweis auf eine Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Unter anderem stellt die Bundesregierung fest: "Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten abgesehen von der ausdrücklichen Sonderregelung des § 5a GmbHG alle Vorschriften des GmbHG und des gesamten deutschen Rechts genau wie für die GmbH. Eine signifikante Erhöhung der Komplexität ergibt sich daher – auch im Zusammenhang mit der Möglichkeit der UG (haftungsbeschränkt) als persönlich haftende Gesellschafterin einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG – nicht." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.