Fragen zur Unternehmergesellschaft
Keine Erleichterung der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine GmbH
Für die UG gelten abgesehen von der ausdrücklichen Sonderregelung des § 5a GmbHG alle Vorschriften des GmbHG
(28.08.12) - Die Deutsche Bundesregierung plant keine Erleichterung der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10329) auf eine Kleine Anfrage (17/10233) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allerdings ohne Begründung.
Die UG wurde als Sonderform der GmbH 2008 zur Erleichterung der Existenzgründung geschaffen. Seither wurden lediglich 90 von 1.200 UG der ersten Generation wieder aus dem Handelsregister gelöscht, 109 befinden sich in Abwicklung, informiert die Regierung mit dem Verweis auf eine Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Unter anderem stellt die Bundesregierung fest: "Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten abgesehen von der ausdrücklichen Sonderregelung des § 5a GmbHG alle Vorschriften des GmbHG und des gesamten deutschen Rechts genau wie für die GmbH. Eine signifikante Erhöhung der Komplexität ergibt sich daher – auch im Zusammenhang mit der Möglichkeit der UG (haftungsbeschränkt) als persönlich haftende Gesellschafterin einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG – nicht." (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.