Datenschutz bei Immobilienunternehmen
Thema Datenmissbrauch in der Immobilienwirtschaft
Kryptographisches Verfahren mache die Entschlüsselung der Daten unmöglich
Die beiden bundeseigenen Immobilienunternehmen halten laut Deutsche Bundesregierung das Bundesdatenschutzgesetz ein. Dies geht aus einer Antwort (18/11336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11051) hervor. Zudem verfügten beide Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten.
Die Fraktion hatte die Bundesregierung in ihrer Anfrage mit dem Thema Datenmissbrauch in der Immobilienwirtschaft konfrontiert. "Generell besteht bei jedem Unternehmen die Gefahr, Opfer eines Hackerangriffs zu werden", schreibt die Bundesregierung. Dem könne vorgebeugt werden, indem ein kryptographisches Verfahren eingesetzt werde, das die Entschlüsselung der Daten unmöglich mache.
Bezüglich einer Datenabfrage durch den Vermieter vor einer Wohnungsbesichtigung verweist die Bundesregierung auf das Bundesdatenschutzgesetz. Demnach dürften Daten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mieters erst nach einer Besichtigung und mit Aussicht auf ein Vertragsverhältnis erfragt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 28.04.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).