Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie


Am 7. Juni 2019 ist die umstrittene Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (im Folgenden: DSM-Richtlinie) in Kraft getreten
Damit ist die Richtlinie von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht zu übertragen



Über die Form der Umsetzung EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie, (EU 2019/790)) hat die Deutsche Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/14466) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13408). Darin wollten die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Umsetzung in einem Gesamtpaket geplant ist oder ob in Erwägung gezogen wird, die Umsetzung einzelner Bestimmungen zeitlich vorzuziehen. Wie es weiter in der Antwort heißt, steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der EU- Kommission.

Bezüglich der Organisation eines Dialoges mit Interessenträgern und der Erarbeitung von Leitlinien heißt es, die Organisation dieser Prozesse obliege der EU-Kommission. Die Bundesregierung werde, wie bereits in der Vergangenheit, dem Bundestag die im Zusammenhang mit der Umsetzung relevanten Dokumente übermitteln. Eine Reihe von weiteren Fragen, die sich aus der Umsetzung ergeben, würden von der Bundesregierung derzeit geprüft.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 7. Juni 2019 ist die umstrittene Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (im Folgenden: DSM-Richtlinie) in Kraft getreten. Damit ist die Richtlinie von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht zu übertragen.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Verabschiedung der DSM-Richtlinie am 15. April 2019 eine Protokollerklärung abgegeben, in der sie sich insbesondere zu Details der Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie und dem damit verbundenen Einsatz von Uploadfiltern äußert. Dies betrifft sowohl die Umsetzung, in deren Rahmen Uploadfilter "weitgehend unnötig gemacht" werden sollen als auch Fragen der Interpretation von Bestimmungen der Richtlinie und Bundesregierung einer europaweit einheitlichen Umsetzung. In diesem Zusammenhang kündigt sie an, sich in entsprechendem Sinne in den Dialogprozess der EU-Kommission einzubringen, zu dem diese nach Artikel 17 Absatz 10 der Richtlinie verpflichtet ist.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 17.11.19
Newsletterlauf: 28.01.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen