Geplantes Versorgungsstrukturgesetz
Neues Instrument zur Bewertung von Behandlungsmethoden
Bundesregierung: Ein frühzeitiger Ausschluss wegen unzureichender Evidenz konnte bisher dazu führen, dass innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Deutschland in der GKV-Versorgung nicht erbracht werden konnten
(27.07.11) - Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), soll ein neues Instrument für die Bewertung von Behandlungs- und Untersuchungsmethoden bekommen, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist.
Die Möglichkeit, innovative Methoden zeitlich begrenzt unter Aussetzung des üblichen Bewertungsverfahrens zu erproben, solle mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6397) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6190). Darin heißt es weiter, der G-BA habe bei noch unzureichendem Nutzenbeleg nach geltender Rechtslage zwar die Möglichkeit, eine Methode auszuschließen, nicht aber, auf eine Beseitigung der unzureichenden Evidenzlage hinzuwirken.
"Ein frühzeitiger Ausschluss wegen unzureichender Evidenz konnte bisher dazu führen, dass innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Deutschland in der GKV-Versorgung nicht erbracht werden konnten", betont die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.