21 neue Kernkraftwerksblöcke in Russland


Grünen erkundigten sich in einer Anfrage nach den aktuellen Atomkraftvorhaben in Europa
Umwelt-Compliance: Grenzüberschreitende Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP)

(27.03.14) - Russland will bis zum Jahr 2030 insgesamt 21 neue Kernkraftwerksblöcke bauen. Dies habe die russische Regierung im Rahmen des territorialen Energieplanungsprogramms zur Standortverteilung der Kernkraftkapazitäten vom 11. November 2013 bewilligt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/677) auf eine Kleine Anfrage (18/447) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Acht Kernkraftwerke befänden sich bereits im Bau.

Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage nach den aktuellen Atomkraftvorhaben in Europa erkundigt. Da Deutschland von einem atomaren Unfall in Europa ebenfalls betroffen wäre, müsse sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fraktion "zu den Vorhaben im Atombereich ausdrücklich positionieren und sich ebenfalls an den grenzüberschreitenden Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP) beteiligen".

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sowohl bei der grenzüberschreitenden UVP als auch bei der SUP jeweils die zuständige deutsche Behörde entscheide, ob eine Beteiligung Deutschlands an dem Zulassungsverfahren des anderen Staates erforderlich sei. Die Entscheidung richte sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach Art und Ausmaß der potenziellen Betroffenheit Deutschlands. Bei der Einschätzung der möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens oder Plans würden vor allem die Angaben des Ursprungsstaats bei der Notifikation des Vorhabens sowie gegebenenfalls sonstige der Behörde vorliegende Erkenntnisse berücksichtigt, heißt es weiter.

Da die Russische Föderation weder Mitgliedstaat der Europäischen Union sei noch Vertragsstaat der Espoo-Konvention, die das UVP-Verfahren regle, bestünden für sie auch keine Rechtspflichten aus diesen Übereinkommen und den einschlägigen EU-Richtlinien, betont die Bundesregierung. Im Einzelfall komme es aber zu einem Informationsaustausch auf freiwilliger Grundlage.

Als Beispiele für Kernkraftwerksneubauten beziehungsweise Kraftwerksausbauten in Europa, bei denen ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren eingeleitet oder inzwischen abgeschlossen worden sei, nennt die Bundesregierung Belgien, Finnland, Niederlande, Ungarn und Tschechien. Unter anderem plane Tschechien aktuell die Errichtung von zwei Kernkraftwerkseinheiten am bestehenden Standort Temelin. Gemäß dem tschechischen Energiekonzept solle die Kernenergie darüber hinaus weiter ausgebaut werden, schreibt die Regierung. Die Bundesregierung habe der Tschechischen Republik Mitte Dezember 2013 mitgeteilt, dass sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden Verfahren zum tschechischen Energiekonzept beteiligen möchte. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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