Geänderte Hinweispflicht bei Getränkeverpackungen


Mehr Klarheit beim Flaschenpfand: Verordnung verpflichtet Getränkehändler zu einer deutlichen Kennzeichnung
Erfasst werden die pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen und die freiwillig bepfandeten Mehrweggetränkeverpackungen bis zu drei Liter

(26.02.13) - Einweg oder Mehrweg? Vielen Verbraucherinnen und Verbraucher fällt es schwer, die beiden Pfandsorten zu unterscheiden. Das Bundeskabinett hat nun eine Verordnung verabschiedet, die mehr Klarheit schaffen soll. Die Verordnung verpflichtet Getränkehändler zu einer deutlichen Kennzeichnung. Künftig sind die Hinweisschilder "Einweg" und "Mehrweg" am Regal oder in der unmittelbaren Nähe des jeweiligen Getränkeangebots anzubringen. Die Information soll mindestens so groß geschrieben sein wie der Endpreis. Damit können die Verbraucherinnen und Verbraucher leichter unterscheiden.

Erfasst werden die pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen und die freiwillig bepfandeten Mehrweggetränkeverpackungen bis zu drei Liter. Die verbesserte Hinweispflicht soll dazu beitragen, sowohl den Anteil der Getränke in Mehrweg- als auch in ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen zu erhöhen. Untersuchungen zufolge ist ihr Anteil seit 2004 um 20 Prozent gesunken.

Mehrwegflaschen haben gegenüber den meisten Einweggetränkeverpackungen eindeutige ökologische Vorteile. Sie lassen sich bis zu 50 Mal wieder befüllen, bevor sie zu neuem Glas beziehungsweise Kunststoff verarbeitet werden. Einwegflaschen werden nach ihrer Nutzung recycelt oder verbrannt. Darüber hinaus leistet Mehrweg einen wichtigen Beitrag, Abfall zu vermeiden.

Ausnahmen für kleine Geschäfte
Wer Getränke über den Versandweg bestellt, findet die entsprechenden Hinweise entweder im gedruckten Katalog oder im Online-Katalog des Händlers. Ausgenommen von der Hinweispflicht bleiben kleine Verkaufsstellen, wie beispielsweise Marktstände oder Einzelhandelsgeschäfte bis 200 Quadratmeter sowie Getränkeautomaten.

Die Bundesregierung setzt mit der Verordnung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Damit sich der Handel auf die Umstellung vorbereiten kann, soll eine Übergangsfrist von neun Monaten gelten. Vorher ist der Bundestag zu beteiligen. Zudem muss der Bundesrat abschließend zustimmen.

Was sind "ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen"?
Im Gegensatz zu Mehrweggetränkeverpackungen sind Einweggetränkeverpackungen nur für den einmaligen Gebrauch als geschlossene Verpackung für flüssige Lebensmittel bestimmt.

Es handelt sich nach der Verpackungsverordnung um Getränkekartons, Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel sowie Folien-Standbodenbeutel. Getränkeverpackungen aus diesen Materialien sind grundsätzlich nicht pfandpflichtig. Pfandfrei sind auch Saft, Milch, Wein und Spirituosen sowie Einweg-Getränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von unter 0,1 Liter und über 3,0 Liter.

Ökobilanz-Studien des Umweltbundesamts haben gezeigt, dass Einweggetränkeverpackungen weniger Energie und Rohstoffe verbrauchen. Außerdem ist ihre Kohlenstoffdioxid-Bilanz gegenüber weniger ökologischen Getränkeverpackungen besser. Dazu zählen pfandpflichtige Einwegglas- und Kunststoffflaschen und Dosen, zum Beispiel für Bier, trinkbares Wasser (Mineral-, Tafel-, Quell- und Heilwasser), Erfrischungsgetränke oder alkoholhaltige Mischgetränke. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen