Selbstbestimmung der Verbraucher
Deutsche Bundesregierung setzt auf Eigenverantwortung der Verbraucher
Konzept zur Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik soll in diesem Jahr vorgestellt werden
(26.01.11) - Die Verbraucherpolitik der Deutschen Bundesregierung zielt darauf ab: "Sicherheit und Selbstbestimmung der Verbraucher zu gewährleisten, damit sie ihren Konsum eigenverantwortlich gestalten können."
Das geht aus einer Antwort (17/4354) der Bundesregierung hervor an die SPD-Fraktion hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/4260) zur Umsetzung des Verbraucherchecks in der Gesetzgebung unter anderem gefragt hatte, welches Verbraucherbild die Regierung bei der Formulierung ihrer Politik zugrunde lege.
Die Bundesregierung hat sich in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien selbst verpflichtet, bei der Entwicklung von Regulierungsvorschlägen die Auswirkungen eines Gesetzes auf die Verbraucher zu prüfen und die voraussichtlichen Folgen in ihren Entwürfen darzustellen.
Sie hält eine Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik erforderlich und bereitet durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Ernährung ein Konzept zur Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik vor, dass in diesem Jahr vorgestellt werden soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.