Reduzierung von Compliance-Kosten


OECD prüft Auswirkungen guter Gesetzgebung auf Kosten und Nutzen von Gesetzen
Workshop der OECD "Re-Boosting Growth: Overcoming Challenges to Measuring and Reducing Compliance Costs" in Berlin


(15.06.12) - Am 11. und 12. Juni richteten das Bundeskanzleramt und der Nationale Normenkontrollrat einen Workshop der OECD aus. Über 70 Teilnehmer aus 22 Staaten diskutierten im Bundeskanzleramt über anderthalb Tage unter anderem darüber, wie die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen messbar und damit transparent gemacht werden können.

Sowohl das OECD-Sekretariat als auch Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, werteten den Workshop als vollen Erfolg: "Das große internationale Interesse zeigt uns, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz in Sachen Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg ist. Die Messung der gesamten Kosten, die Gesetze verursachen, ist auch aus Sicht vieler OECD-Mitgliedstaaten ein sehr wichtiges Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung. Die Bundesregierung unterstützt die weiteren Ansätze der OECD auf diesem Gebiet", sagte Staatsminister von Klaeden im Nachgang zu der Veranstaltung.

Die OECD wird die vielfältigen Ergebnisse des Workshops aufbereiten und im Rahmen ihrer Arbeiten auf dem Gebiet besserer Rechtsetzung konkretisieren. Ziel soll sein, die Auswirkungen guter Gesetzgebung, insbesondere was Kosten und Nutzen von Gesetzen angeht, im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung deutlich zu machen. Weitere Veranstaltungen zur Diskussion über gute regulatorische Compliance-Praktiken in den OECD-Mitgliedstaaten sind vorgesehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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