Umgang mit Amazon Flex-Dienst


Bedeutung von "Amazon Flex" für die gesetzlichen Bestimmungen zu Kurierdienstleistungen
Amazon setzt im Rahmen von "Amazon Flex" darauf, vermeintliche Privatpersonen als Kurierfahrer einzusetzen



Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, gegen das "Flex"-Angebot des Internethändlers Amazon vorzugehen. In der Antwort (19/3399) auf eine Kleine Anfrage (19/2810) der Fraktion Die Linke verweist sie in Bezug auf juristische Einschätzung auf die notwendige Prüfung von Einzelfällen. Die Bundesregierung liefert außerdem Informationen zu den Themen Gewerbeanmeldung, -haftpflicht und Anzeigepflichten nach Postgesetz. Die Abgeordneten hatten Parallelen zwischen "Amazon Flex" und dem Taxi-Dienstleister Uber gezogen und die Frage aufgeworfen, ob Amazon mit "Amazon Flex" wettbewerbswidrig handelt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Amazon setzt im Rahmen von "Amazon Flex" darauf, vermeintliche Privatpersonen als Kurierfahrerinnen und Kurierfahrer einzusetzen. Die Fahrerinnen und Fahrer können sich mittels einer App für Stundenkontingente bewerben, innerhalb derer sie mit ihren privaten Autos für Amazon Pakete ausliefern. In Presseberichten wird diese Form der Zustellpraxis mit dem Beförderungsmodell von UberPop im Bereich der Personenbeförderung verglichen (vgl. "Zeit online" vom 24. November 2017: "Flex und fertig").

Das Landgericht Frankfurt hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass dieser Dienst wettbewerbswidrig sei. Uber darf nur unter den Bedingungen des Personenbeförderungsgesetzes tätig sein. Es stellt sich die Frage, ob Amazon Flex ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Zudem besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass Arbeitsstandards durch dieses Geschäftsmodell ausgehöhlt werden. Reguläre Beschäftigung wird verdrängt und das unternehmerische Risiko auf die Fahrerinnen und Fahrer verlagert.

Sie haben keinen Einfluss darauf, wie viele Stundenkontingente sie bekommen. Amazon entscheidet entsprechend der Auftragslage, wann wie viele Fahrerinnen und Fahrer benötigt werden, ohne dass der Konzern irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen eingeht. Auch tragen die Fahrerinnen und Fahrer allein die Kosten für Benzin, Reparaturen und die Instandhaltung ihrer Fahrzeuge. Es stellen sich vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02.08.18
Newsletterlauf: 24.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen