Umgang mit Amazon Flex-Dienst


Bedeutung von "Amazon Flex" für die gesetzlichen Bestimmungen zu Kurierdienstleistungen
Amazon setzt im Rahmen von "Amazon Flex" darauf, vermeintliche Privatpersonen als Kurierfahrer einzusetzen



Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, gegen das "Flex"-Angebot des Internethändlers Amazon vorzugehen. In der Antwort (19/3399) auf eine Kleine Anfrage (19/2810) der Fraktion Die Linke verweist sie in Bezug auf juristische Einschätzung auf die notwendige Prüfung von Einzelfällen. Die Bundesregierung liefert außerdem Informationen zu den Themen Gewerbeanmeldung, -haftpflicht und Anzeigepflichten nach Postgesetz. Die Abgeordneten hatten Parallelen zwischen "Amazon Flex" und dem Taxi-Dienstleister Uber gezogen und die Frage aufgeworfen, ob Amazon mit "Amazon Flex" wettbewerbswidrig handelt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Amazon setzt im Rahmen von "Amazon Flex" darauf, vermeintliche Privatpersonen als Kurierfahrerinnen und Kurierfahrer einzusetzen. Die Fahrerinnen und Fahrer können sich mittels einer App für Stundenkontingente bewerben, innerhalb derer sie mit ihren privaten Autos für Amazon Pakete ausliefern. In Presseberichten wird diese Form der Zustellpraxis mit dem Beförderungsmodell von UberPop im Bereich der Personenbeförderung verglichen (vgl. "Zeit online" vom 24. November 2017: "Flex und fertig").

Das Landgericht Frankfurt hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass dieser Dienst wettbewerbswidrig sei. Uber darf nur unter den Bedingungen des Personenbeförderungsgesetzes tätig sein. Es stellt sich die Frage, ob Amazon Flex ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Zudem besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass Arbeitsstandards durch dieses Geschäftsmodell ausgehöhlt werden. Reguläre Beschäftigung wird verdrängt und das unternehmerische Risiko auf die Fahrerinnen und Fahrer verlagert.

Sie haben keinen Einfluss darauf, wie viele Stundenkontingente sie bekommen. Amazon entscheidet entsprechend der Auftragslage, wann wie viele Fahrerinnen und Fahrer benötigt werden, ohne dass der Konzern irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen eingeht. Auch tragen die Fahrerinnen und Fahrer allein die Kosten für Benzin, Reparaturen und die Instandhaltung ihrer Fahrzeuge. Es stellen sich vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02.08.18
Newsletterlauf: 24.08.18



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