Industrieemissionen im Wasserrecht


Deutsche Bundesregierung plant mehrere Rechtsverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz
Werden Abwasser aus Haushalten von den Überwachungspflichten ausgenommen?


(24.01.12) - Die Deutsche Bundesregierung beabsichtigt, bis Ende 2013 mehrere Rechtverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Schutz des Wassers zu erlassen. Bis Ende dieses Jahres sollen eine Richtlinie über Industrieemissionen im Wasserrecht umgesetzt und eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen erlassen werden, schreibt die Regierung in einer Antwort (17/8298) auf eine Kleine Anfrage (17/8259) der Fraktion Die Linke. Bis Ende 2013 plant die Regierung zudem, eine neue Verordnung über das Einleiten von Abwässer in Gewässer zu verabschieden.

Die Frage, inwieweit Abwasser aus Haushalten von den Überwachungspflichten ausgenommen werden, muss nach Angaben der Bundesregierung noch geklärt werden. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Gutachten vor, die die Verunreinigung des Grundwassers durch kommunale oder häusliche Abwässer dokumentieren, schreibt die Regierung weiter.

Die Fragesteller hatten u.a. vorbemerkt:
"Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) vom Juli 2009, geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010, enthält unter § 61 Verpflichtungen zur Selbstüberwachung des in einen Vorfluter eingeleiteten behandelten Abwassers oder des indirekt eingeleiteten Abwassers in eine Abwasseranlage. Weitere Überwachungspflichten betreffen die Überwachung des Zustands und der Funktionsfähigkeit einer Abwasseranlage, den Betrieb sowie die Art, Menge und Inhaltsstoffe des Abwassers. Die genauen Regelungen sollen nach Maßgaben von Rechtsverordnungen erfolgen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen