Industrieemissionen im Wasserrecht


Deutsche Bundesregierung plant mehrere Rechtsverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz
Werden Abwasser aus Haushalten von den Überwachungspflichten ausgenommen?


(24.01.12) - Die Deutsche Bundesregierung beabsichtigt, bis Ende 2013 mehrere Rechtverordnungen zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Schutz des Wassers zu erlassen. Bis Ende dieses Jahres sollen eine Richtlinie über Industrieemissionen im Wasserrecht umgesetzt und eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen erlassen werden, schreibt die Regierung in einer Antwort (17/8298) auf eine Kleine Anfrage (17/8259) der Fraktion Die Linke. Bis Ende 2013 plant die Regierung zudem, eine neue Verordnung über das Einleiten von Abwässer in Gewässer zu verabschieden.

Die Frage, inwieweit Abwasser aus Haushalten von den Überwachungspflichten ausgenommen werden, muss nach Angaben der Bundesregierung noch geklärt werden. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Gutachten vor, die die Verunreinigung des Grundwassers durch kommunale oder häusliche Abwässer dokumentieren, schreibt die Regierung weiter.

Die Fragesteller hatten u.a. vorbemerkt:
"Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) vom Juli 2009, geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010, enthält unter § 61 Verpflichtungen zur Selbstüberwachung des in einen Vorfluter eingeleiteten behandelten Abwassers oder des indirekt eingeleiteten Abwassers in eine Abwasseranlage. Weitere Überwachungspflichten betreffen die Überwachung des Zustands und der Funktionsfähigkeit einer Abwasseranlage, den Betrieb sowie die Art, Menge und Inhaltsstoffe des Abwassers. Die genauen Regelungen sollen nach Maßgaben von Rechtsverordnungen erfolgen." (Deutsche Bundesregierung: ra)


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